Dozierende/r
Sylvia Brenke
290 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.
Sylvia Brenke
Die Regelungen durch das 2. BtÄndG erweiterten das bereits umfangreiche Tätigkeitsfeld der Betreuungsbehörde u. a. dahingehend, nunmehr Beglaubigungen von Unterschriften und Handzeichen auf Vorsorgevollmachten vorzunehmen. Die Urkundspersonen benötigen für diese Aufgabe ein fundiertes Fachwissen. In diesem Seminar werden die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Kenntnisse vermittelt.
Mitarbeiter von Betreuungsbehörden, die Beglaubigungen vornehmen sollen.
Vortrag, Behandlung von Fallbeispielen
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de