Dozierende/r
Carsten Schwitzky
550 EUR
Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.
Carsten Schwitzky
Vertretung und Zurechnung von Vertreterverschulden
Aufhebung eines Bewilligungsbescheides
Erstattungsanspruch
Rückforderung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden
Rückforderung von Leistungen, die gemäß § 44a SGB XII vorläufig erbracht wurden
Haftungsanspruch gegen den Verursacher einer zu Unrecht erbrachten Leistung
(§ 103 Abs.1 Satz 2 SGB XII)
(§ 104 SGB XII)
Aufrechnung
Die Rückforderung von Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört zu den schwierigsten Vorgängen, mit denen die Beschäftigten in den Sozialämtern konfrontiert werden.
Häufig ist festzustellen, dass trotz materiell-rechtlich zutreffender Berechnung von Überzahlungen, erhebliche Schwierigkeiten bei der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Rückforderungssachverhalten bestehen. In der Folge können Ansprüche nicht durchgesetzt werden und es entstehen Einnahmeausfälle für die öffentlichen Haushalte; nicht selten auch erhebliche Mehrarbeiten.
Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, auch anhand von Fallbeispielen, die Systematik der Rückforderung nach dem SGB X und die Wechselwirkungen durch die Kostenersatzansprüche nach
§§ 103, 104 SGB XII eingehend kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden auf diesem Wege ärgerliche Doppelarbeiten.
Im Seminar werden einschlägige Rechtsprechung und Kommentarliteratur berücksichtigt. Zur Abrundung werden zudem ein Skript sowie ein Lösungsschema zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Aufhebungssachverhalte im SGB XII „auf einen Blick“ lösen können.
Mitarbeiter/innen der Sozialämter und Rechnungsprüfungsämter
Folienvortrag, Fallbeispiele, Diskussion
SGB X, SGB XII
Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.
Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.
Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de