Nutzen
Mit der Rechtsvereinfachung im SGB II zum 1. August 2016 ist die Schnittstelle zwischen der Ausbildungsförderung und der Grundsicherung für Arbeitsuchende grundlegen neu geordnet worden.
Vielfach bestehen nunmehr auch bei Bezug von Ausbildungsförderung bzw. während des Absolvierens einer Ausbildung ggf. ergänzende Ansprüche auf Arbeitslosengeld II. Dabei ist die Ausbildungsförderung vorrangige Leistung und als solche von den Auszubildenden in Anspruch zu nehmen. Zudem sind entstehende Erstattungsansprüche zwischen den Behörden zu berücksichtigen.
Neben den Vorschriften über die Schnittstelle zwischen SGB II und Ausbildungsförderung wird ein Überblick über Leistungen und Verfahren nicht nur beim BAföG und bei der BAB, sondern zudem auch über das AFBG („Meister-BAföG“) gegeben. Außerdem werden die nach dem SGB II für Auszubildende möglichen Leistungen (Arbeitslosengeld II oder Leistungen nach § 27 SGB II) vorgestellt.
Im zweiten Teil des Seminares sollen Beispielfälle und -rechnungen im Vordergrund stehen, um die Praxis der Rechtsanwendung zu vertiefen.