Nutzen
Mit dem Reformpaket Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist seit dem 01.01.2018 Teil 1 SGB IX in Kraft getreten. Seit dem gelten die Bestimmungen des 4.Kapitels des SGB IX – 1.Teil über die Koordinierung der Leistungen.
Die veränderte Gesamtplanung und die Koordination der Leistungen stellen das neue Herzstück der Eingliederungshilfereform dar. Der leistungsberechtigte Mensch steht im Mittelpunkt. Der Gesetzgeber beschreibt die Leistungsverantwortung bei einer Mehrheit von REHA-Trägern gemäß § 15 SGB IX.
Das Seminar befasst sich mit dem Zusammenwirken der REHATräger und anderer Beteiligter.
- Die Teilnehmenden lernen die Grundprinzipien der Koordinierung von Leistungen gemäß § 15 SGB IX kennen.
- Die Teilnehmenden lernen die Aufgaben bei der Koordination der Leistungen mehrerer REHA-Träger kennen, sowie die rechtlichen Vorgaben zum Verfahren der Beteiligung.
- Mittels Fallbeispielen erfahren die Teilnehmenden die Auswirkungen der Regelungen für die konkrete Sachbearbeitung im Team.
- Die Teilnehmenden lernen in der Diskussion mit anderen Teilnehmenden die unterschiedlichen Möglichkeiten kennen, wie man sich im Team aufstellen kann.
- Die Teilnehmenden lernen die Erstattungsbestimmungen und die Vorgaben für die Beauftragung einer Begutachtung kennen.