Mit Inkraftreten des Bürgergeldgesetzes ergeben sich signifikante Veränderungen bei der Rückforderung rechtswidrig erbrachter Leistungen nach dem SGB II.
Neu eingeführt wird mit § 40 Absatz 1 Satz 3 bis 5 SGB II eine Bagatellgrenze, die den Verwaltungsaufwand in den Jobcentern bei der Rückforderung von rechtswidrigen SGB II-Leistungen reduzieren soll.
In diesem kompakten WebSeminar lernen Sie die neuen Regelungen sowie deren gesetzgeberische Ziele kennen und erlangen so eine gute Grundlage für Ihre Praxis.
Dozierende/r
Carsten Schwitzky