Nutzen
Der Vertiefungskurs II baut auf den Grundkurs Insolvenzrecht auf. Er kann nach dem Grundkurs oder mit entsprechenden Vorkenntnissen auch isoliert besucht werden.Der Kurs widmet sich eingehend den natürlichen Personen im Insolvenzverfahren (Verbrauchern, aber auch Selbständigen, Freiberuflern pp.) und dem Restschuldbefreiungsrecht. In fast allen Fällen, in denen heute ein Insolvenzverfahren über das Vermögen einer natürlichen Person eröffnet wird, wird auch eine Restschuldbefreiung beantragt. Diese führt nach Abschluss des Verfahrens dazu, dass Gläubiger ihre Forderungen nicht mehr durchsetzen können. Umso wichtiger ist es für die Gläubiger, das Verfahren und ihre Rechte in diesem Verfahren zu kennen und wahrzunehmen.