FAQ

Fragen und Antworten.

Sie haben noch Fragen zur Ausbildung im kommunalen Segment oder zu den Studiengängen und -leistungen an der HSVN Hannover? Dann erhalten Sie hier erste Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Ausbildung

Kann ich mich direkt für einen Ausbildungs- oder Weiterbildungslehrgang anmelden?

Leider nein. Das NSI führt die Lehrgänge ausschließlich für öffentliche Verwaltungen und bestimmte Vertragspartner durch. Diese melden Teilnehmerinnen und Teilnehmer beim NSI an.

Sind die Lehrgänge anerkannt nach dem Berufsbildungsgesetz?

Bei den Ausbildungen zur/zum Verwaltungsfachangestellten sowie zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement handelt es sich um anerkannte Ausbildungsberufe nach dem Berufsbildungsgesetz. Alle anderen Aus- und Weiterbildungslehrgänge sind solche des Tarif- bzw. niedersächsischen Laufbahnrechts.

Bietet das NSI familienfreundliche Lehrgangsformen?

Bei entsprechender Nachfrage bieten wir bestimmte Lehrgänge mit verlässlichen familienfreundlichen Unterrichtszeiten an. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Lehrgangsausschreibungen.

Bietet das NSI in allen Lehrgangsorten alle Lehrgangsformen an?

In unseren Bildungszentren Braunschweig, Hannover und Oldenburg bieten wir in der Regel alle Lehrgänge an. In unseren auswärtigen Lehrgangsorten finden die Lehrgänge für Verwaltungsfachangestellte sowie einige nebendienstliche Angestelltenlehrgänge I und II statt.

Kann ich beim NSI als nebenamtliche/r Fachlehrer/in unterrichten?

Ja! Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail!

Hochschule

Wie viele Leistungspunkte (ECTS credits) werden im Bachelor-Studium an der HSVN erworben?

Es werden insgesamt 180 Leistungspunkte erworben.

Habe ich mit meinem Abschluss als Diplomverwaltungswirt (FH) / Diplomverwaltungsbetriebswirt (FH) die Voraussetzungen für das Master-Studium erfüllt?

Sofern diese Studiengänge an der HSVN bzw. an einer der Vorgängereinrichtungen absolviert wurden, werden grundsätzlich 180 Leistungspunkte anerkannt. 

Im Bachelor-/Diplom-Studium wurden 180 Leistungspunkte erreicht. Im Master-Studium können 90 Punkte erreicht werden. Zum Erreichen des Master-Grades sind jedoch 300 Leistungspunkte erforderlich. Wie kann ich die fehlenden 30 Leistungspunkte erreichen?

Die HSVN hat hierfür folgende Regelung getroffen: Einem Bewerber, der im Erststudium lediglich 180 ECTS-Punkte erworben hat, können außerhochschulisch erworbene Kompetenzen im Umfang von maximal 30 ECTS-Punkten anerkannt werden, wenn er über eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in öffentlichen Unternehmen verfügt und den Erwerb der für die Zulassung erforderlichen Kompetenzen in zwei der drei folgenden Kompetenzfelder nachweisen kann:

  • Gestaltende Mitarbeit bei der Bewältigung komplexerer Aufgaben oder Bearbeitung und Entscheidung herausgehobener fachlicher Themenstellungen (Fach- und Methodenkompetenz).
  • Erste Führungserfahrungen im Rahmen von Projektmanagementaufgaben, eines eigenen Aufgabenbereichs mit selbstständigen und eigenverantwortlichen Entscheidungsrechten oder einer Teamleitung (Fach- und Sozialkompetenz).
  • Erste Erfahrungen in der Zusammenarbeit zwischen der kommunalen/öffentlichen Verwaltung und politischen Gremien, verbandspolitischen Institutionen, Medien oder der Öffentlichkeit (Sozial- und Systemkompetenz).

Der außerhochschulische Erwerb dieser Kompetenzen ist durch eine detaillierte schriftliche Darstellung der beruflichen Praxis, der übertragenen Aufgaben und des damit verbundenen Kompetenzerwerb zu erläutern. Die Angaben sind durch Stellenbeschreibungen, dienstliche Beurteilungen oder andere geeignete Nachweisformen zu belegen. In Zweifelsfällen kann der Präsident der HSVN eine ergänzende mündliche Prüfung anberaumen.

Was kostet der Studiengang?

Ab dem 01.08.2019 beträgt das Studienentgelt je Leistungspunkt 80,00 EUR, insgesamt also 7.200,00 EUR. Das Entgelt wird je Trimester und je belegtem Modul fällig.

Wieviele Teilnehmer können an dem Studiengang teilnehmen?

Die max. Teilnehmerzahl wird voraussichtlich bei 30 Teilnehmerinnen/Teilnehmern liegen. Sofern darüber hinaus weitere Anmeldungen vorliegen, könnte ggf. ein weiterer Kurs beginnen, ggf. mit einer zeitlichen Verzögerung von ca. 3 oder 6 Monaten. 

Welche Auswahlkriterien werden herangezogen, wenn mehr Bewerber vorhanden sind als Plätze im Studiengang?

Sofern die Studienzugangsvoraussetzungen vorliegen wird es zunächst keine weiteren Auswahlkriterien geben, abgesehen vom Eingangsdatum der Anmeldung. Sollten dauerhaft mehr Anmeldungen als Plätze vorliegen, könnte die Hochschule zu einem späteren Zeitpunkt die Festlegung von Auswahlkriterien (z. B. Abschlussnote des Erststudiums) prüfen. 

Kann ich an der HSVN als nebenamtliche/r Fachlehrer/in unterrichten?

Ja! Bitte schreiben Sie uns eine E-Mail!