Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen Fortbildung

Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Niedersächsischen Studieninstitut e. V. (NSI) und dem Vertragspartner einer Fortbildungsveranstaltung gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Zusätzlich gelten die beigefügten Hinweise der Fortbildungsveranstaltung, die der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung beigefügt sind.

Teil I
Präsenz-, Hybrid- und WebSeminare, Fachtagungen, Kongresse und Dialoge

§ 1 Gegenstand des Vertrages

Das NSI bietet im Rahmen seiner Fortbildungsveranstaltungen Präsenz-, Hybrid- und WebSeminare sowie Kongresse, Fachtagungen, und Dialoge an, die zu unterschiedlichen Konditionen, in diversen Formaten und Durchführungsarten (z. B. in Vortrags-, Tutorial- oder Diskussionsform, video- oder chatgestützt, als Download oder als Stream) erbracht werden.
Teilnahmeentgelte, Dauer, Details und Beschaffenheit der einzelnen Fortbildungsveranstaltungen ergeben sich aus der jeweiligen Darstellung im Fortbildungsprogramm auf der Website des NSI.

§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss

Eine Anmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung kann schriftlich per Post, per E-Mail oder über das Online-Anmeldeformular der NSI-Website (www.nsi-hsvn.de)  erfolgen. Der/Die Teilnehmende ist in diesem Zusammenhang verpflichtet, die entsprechenden Daten bei der Registrierung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Zugangs beim NSI gebucht.
Bei der Anmeldung über das Online-Anmeldeformular erfolgt nach dem Absenden eine Bestätigung des Zugangs der Anmeldung und eine Anmeldebestätigung durch eine automatisierte E-Mail. Mit der Anmeldebestätigung durch das NSI erfolgt der Vertragsschluss mit dem Teilnehmenden. Ferner erhält der/die Teilnehmende mit der Anmeldebestätigung per E-Mail eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular, um das Widerrufsrecht bei Bedarf auszuüben. Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular können vorab hier eingesehen werden.
Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und ist für das NSI Vertragspartner und Kostenträger.
Sofern eine Anmeldung vom NSI nicht angenommen werden kann (z. B. aus Kapazitätsgründen), teilt das NSI dies umgehend per E-Mail mit. Der/Die Teilnehmende wird dann auf Wunsch auf eine Warteliste gesetzt, so dass ggf. eine Nachbesetzung erfolgen kann.

§ 3 Abmeldung

Eine Abmeldung zu einer Fortbildungsveranstaltung ist kostenfrei bis zu dem im Darstellungstext der Website angegebenen Meldeschluss; danach wird das Teilnahmeentgelt in Gänze erhoben. Ersatzteilnehmende können bis zum Veranstaltungstermin benannt werden.

§ 4 Teilnahmeentgelt, Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsbedingungen

Es gelten die zum Anmeldezeitpunkt auf der NSI-Website angegebenen Teilnahmeentgelte der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung. Das Teilnahmeentgelt beinhaltet bei Präsenzveranstaltungen die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung (ein gemeinsames Mittagsessen pro vollem Seminartag und Pausengetränke) sowie ggf. die jeweils gesetzlich gültige Umsatzsteuer zum Zeitpunkt der Leistungsausführung.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung zum 15. des Folgemonats. Der Rechnungsbetrag ist ab diesem Zeitpunkt fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung genannte Konto des NSI zu überweisen. Abweichungen können im Einzelfall mit dem NSI abgestimmt werden.

§ 5 Rabattmöglichkeiten

Die seitens des NSI angebotenen Rabattmöglichkeiten sind nicht kombinierbar. Dies gilt auch für bereits rabattierte Gesamtpreise. Das NSI berechnet für den Teilnehmenden den günstigsten Rabatt. Sofern nachträglich eine Abmeldung nach § 3 erfolgt oder das Widerrufsrecht ausgeübt wird, wird der zuvor genannten Rabatt zurückgenommen und es erfolgt eine Nachbelastung.

§ 6 Verlegung oder Absage von Fortbildungsveranstaltungen

Das NSI behält sich vor, die Fortbildungsveranstaltung wegen zu geringer Teilnehmendenzahl oder aus sonstigen wichtigen, nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Erkrankung des Dozierenden, höhere Gewalt) abzusagen oder terminlich und örtlich zu verlegen. Demzufolge können Fortbildungsveranstaltungen vor dem geplanten Veranstaltungstermin abgesagt bzw. verlegt werden. Teilnahmeentgelte, sofern selbige bereits vorab entrichtet worden sind, werden in diesen Fällen nicht erhoben bzw. erstattet. Das NSI behält sich ferner vor, als Präsenzveranstaltung geplante Fortbildungen in Form von webbasierten Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen, falls dies aus den o.g. wichtigen Gründen erforderlich ist.
Aus der Absage oder der Verlegung von Fortbildungsveranstaltungen können keine Schadenersatzansprüche hergeleitet werden. Dies gilt auch für entsprechende Reisekosten.

§ 7 Technische Voraussetzungen bei webbasierten Fortbildungsveranstaltungen

Das NSI stellt von seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der webbasierten Fortbildungsveranstaltungen sicher und weist in der jeweiligen Ausschreibung auf die erforderliche Hard- und Software hin, um an der entsprechenden webbasierten Fortbildungsveranstaltung teilnehmen zu können. Mit der Anmeldung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme an der webbasierten Fortbildungsveranstaltung ist ausschließlich der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.
Die Teilnahme an einer webbasierten Fortbildungsveranstaltung ist browserbasiert. Der Teilnehmende ist für die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen für den Abruf der webbasierten Fortbildungsveranstaltung verantwortlich. Diesbezüglich wird eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie ein Computer oder ein Laptop bzw. Endgerät mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und Kamera benötigt. Der/Die Teilnehmende stellt die Nutzung eines aktuellen Browsers sicher und ist dafür verantwortlich, dass der technische Zugang systemseitig nicht blockiert wird (IT Firewall o. ä.).
Der Ausfall der von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht gemäß § 4.

§ 8 Foto- und Videoaufnahmen

In den jeweiligen Fortbildungsveranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung in der Lernumgebung zur Verfügung gestellt. Sofern einer Aufnahme oder dem Upload des Fotoprotokolls in die Lernumgebung nicht zugestimmt wird, ist einer der dozierenden Personen der jeweiligen Fortbildungsveranstaltung zu unterrichten. Die dozierende Person wird dies sodann schriftlich vermerken.

Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Das NSI weist darauf hin, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zur Werbezwecken des NSI verwendet werden können. Sofern die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holt das NSI das Einverständnis des Teilnehmers/der Teilnehmerin im Vorfeld der Veranstaltung gesondert schriftlich ein.

§ 9 Nutzungsrechte und Datenschutz

Die Fortbildungsveranstaltungen sind, sofern nicht anders angegeben, urheberrechtlich geschützt. Die Präsenz-, Hybrid- sowie die webbasierten Fortbildungsveranstaltungen als Ganzes und deren Inhalte (z. B. Handouts, Präsentationen, Texte, Chatprotokolle, Video- und Audioaufzeichnungen) dürfen, sofern nicht anders angegeben, weder insgesamt noch in Auszügen heruntergeladen, vervielfältigt, öffentlich zugänglich, verbreitet, unberechtigten Dritten zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. Das NSI behält sich bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin das uneingeschränkte Eigentum vor.
Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich, die Immaterialgüterrechte, wie Urheber- und Markenrechte sowie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen und die Fortbildungsveranstaltungen nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) ist untersagt. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des NSI, https://www.nsi-hsvn.de/datenschutznsi.html, wird ausdrücklich hingewiesen.

§ 10 Änderungsvorbehalte

Das NSI ist berechtigt, organisatorische, methodische oder notwendige inhaltliche Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor und während einer Fortbildungsveranstaltung vorzunehmen, soweit diesen den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer/der Teilnehmerin steigern oder nicht wesentlich ändern. Insbesondere kann im Bedarfsfall die vorgesehene dozierende Person durch eine andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Person ersetzt werden.

§ 11 Haftung

Das NSI haftet auf Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.
Das NSI haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des NSI oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom NSI gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel. Das NSI haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der/die Teilnehmende bzw. der/die Vertragspartner/Vertragspartnerin regelmäßig vertrauen darf. Sonstige Schadenersatzansprüche des/der Teilnehmers/bzw. Vertragspartners/ Vertragspartnerin sind ausgeschlossen. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des NSI, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
Die Website des NSI enthält Links zu Websites Dritter. Diese Links werden als zusätzlicher Service bzw. aus Gefälligkeit zur Verfügung gestellt. Auf die Inhalte der verlinkten Websites hat das NSI keine Einflussmöglichkeiten und haftet daher nicht für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der dort gemachten Angaben. Darüber hinaus wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das NSI sich von den Inhalten der verlinkten Seiten distanziert. Für die Funktionsfähigkeit und/oder die Richtigkeit der Seiten oder der darauf angebotenen Daten, Dienst- oder Werkleistungen übernimmt das NSI keine Gewährleistung und haftet unter keinen Umständen für Schäden bzw. Folgeschäden oder irgendeiner Art von Verlusten, die mittelbar oder unmittelbar durch den Gebrauch oder die Verwendung hervorgerufen werden.

Teil 2: Inhouse-Veranstaltungen

§ 1 Vertragsschluss und Durchführung, Fälligkeit, Zahlung und Zahlungsbedingungen

Das NSI bietet auf spezifische Bildungsbedürfnisse zugeschnittene interne Fortbildungen für einen geschlossenen Teilnehmendenkreis in Form von sogenannten Inhouse-Veranstaltungen als Präsenzveranstaltung oder webbasiert an.
Der Vertragspartner/die Vertragspartnerin schreibt die Leistung einer Inhouse-Veranstaltung aus, auf die das NSI ein Angebot abgeben kann. Alternativ fragt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin beim NSI ein Angebot für eine Inhouse-Veranstaltung direkt an. Nimmt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin das Angebot des NSI schriftlich per Post oder per E-Mail an und bestätigt das NSI schriftlich per Post oder per E-Mail die Angebotsannahme, kommt ein Vertrag über die Durchführung einer Inhouse-Veranstaltung zustande. Die Vereinsmitglieder des NSI können ohne ein vergaberechtliches Ausschreibungsverfahren das NSI direkt beauftragen.
Mit Vertragsschluss erkennt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und ist für das NSI Vertragspartner/Vertragspartnerin und Kostenträger/Kostenträgerin.
Bei der Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen in den Räumlichkeiten des Vertragspartners oder webbasiert wird mit dem Vertragspartner ein individuelles Pauschalentgelt mit einer Höchstteilnehmendenzahl vereinbart. Wird die Höchstteilnehmendenzahl überschritten, kann das NSI Teilnehmende ausschließen oder das vereinbarte Entgelt angemessen erhöhen.
Darüber hinaus kann der Vertragspartner/die Vertragspartnerin die Inhouse Veranstaltung schriftlich in Textform per E-Mail (fortbildung@nsi-hsvn.de) stornieren. Es gelten bei Inhouse-Veranstaltungen folgende Stornierungsfristen (entscheidend ist jeweils der Zugang der Stornierung beim NSI):

  • Kostenfrei kann eine Fortbildungsveranstaltung bis zu acht Wochen vor dem Durchführungstermin abgesagt werden
  • Bei Absage bis drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin sind 50% des vereinbarten Teilnahmeentgelts zu zahlen
  • Bei Absage innerhalb von drei Wochen vor dem Durchführungstermin werden 100% des vereinbarten Teilnahmeentgelts in Rechnung gestellt.

Die Rechnungsstellung erfolgt nach Durchführung der Inhouse-Veranstaltung zum 15. des Folgemonats. Der Rechnungsbetrag ist ab diesem Zeitpunkt fällig und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang auf das in der Rechnung genannte Konto des NSI zu überweisen. Abweichungen können im Einzelfall mit dem NSI abgestimmt werden.

§ 2 Verlegung oder Absage von Inhouse-Veranstaltungen

Das NSI behält sich vor, die Inhouse-Veranstaltung wegen wichtigen, nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Erkrankung des Dozierenden, höhere Gewalt) abzusagen oder terminlich und örtlich zu verlegen. Demzufolge können Inhouse-Veranstaltungen vor dem geplanten Veranstaltungstermin abgesagt bzw. verlegt werden. Das Pauschalentgelt, sofern selbiges bereits vorab entrichtet worden ist, wird in diesen Fällen nicht erhoben bzw. erstattet.
Das NSI behält sich ferner vor, als Präsenzveranstaltung geplante Inhouse-Veranstaltungen als webbasierte Fortbildungsveranstaltungen durchzuführen, falls dies aus den o. g. wichtigen Gründen erforderlich ist.
Aus der Absage oder der Verlegung von Inhouse-Veranstaltungen können keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Dies gilt auch für entsprechende Reisekosten.

§ 3 Technische Voraussetzungen bei webbasierten Inhouse-Veranstaltungen

Das NSI stellt von seiner Seite die technischen Voraussetzungen für die Durchführung der webbasierten Inhouse-Veranstaltungen sicher und weist den Vertragspartner/die Vertragspartnerin in der jeweiligen Buchungsbestätigung auf die erforderliche Hard- und Software hin, um an der webbasierten Inhouse-Veranstaltung teilnehmen zu können. Die Teilnahme an einer webbasierten Inhouse-Veranstaltung ist browserbasiert. Der/Die Teilnehmende ist für die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen für den Abruf der webbasierten Inhouse-Veranstaltung verantwortlich. Diesbezüglich wird eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie ein Computer oder ein Laptop bzw. Endgerät mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und Kamera benötigt. Der Teilnehmende stellt die Nutzung eines aktuellen Browsers sicher und ist dafür verantwortlich, dass der technische Zugang systemseitig nicht blockiert wird (IT Firewall o. ä.). Der Ausfall der von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet diesen nicht von der vertraglichen Zahlungspflicht gemäß § 1.
Sofern die webbasierte Inhouse-Veranstaltung mit der vom Vertragspartner/von der Vertragspartnerin bereitgestellten Software durchgeführt wird, stellt der Vertragspartner/die Vertragspartnerin der dozierenden Person die für den Zugang und die Moderation nötigen Daten und Informationen vollumfänglich zur Verfügung.
Die teilnehmenden Personen einer Inhouse-Veranstaltung erhalten eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme an der webbasierten Inhouse-Veranstaltung ist ausschließlich der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

§ 4 Nutzungsrechte und Datenschutz

Die Inhouse-Veranstaltungen sind, sofern nicht anders angegeben urheberrechtlich geschützt. Die webbasierten Inhouse-Veranstaltungen als Ganzes und deren Inhalte (z. B. Handouts, Präsentationen, Texte, Chatprotokolle, Video- und Audioaufzeichnungen) dürfen, sofern nicht anders angegeben, weder insgesamt noch in Auszügen heruntergeladen, vervielfältigt, öffentlich zugänglich, verbreitet, unberechtigten Dritten zugänglich gemacht oder bearbeitet werden. Das NSI behält sich bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Teilnehmenden das uneingeschränkte Eigentum vor.
Der/Die Teilnehmende verpflichtet sich, die Immaterialgüterrechte, wie Urheber- und Markenrechte sowie Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte nicht zu verletzen und die Inhouse-Veranstaltung nur im Rahmen der vertraglichen Vereinbarung zum eigenen Gebrauch individuell zu nutzen. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) ist untersagt. Auf die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des NSI, https://www.nsi-hsvn.de/datenschutznsi.html, wird ausdrücklich hingewiesen.

Schlussbestimmungen
An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle wird nicht teilgenommen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover
Registergericht: Amtsgericht Hannover, VR 201026
Vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Michael Koop
USt-IdNr. DE267516032

Stand: Oktober 2021