11221-27-02

KAV Niedersachsen: Eingruppierungsrecht - Grundlagenseminar

Termin/e

19.08.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
07.12.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover/Online
03.03.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
24.05.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

270 EUR für KAV-Mitglieder

300 EUR für KAV-Nichtmitglieder

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung

Dozierende/r

Marco Schmidt

Inhalt

  • Tarifbindung
  • Bedeutung der auszuübenden Tätigkeit
  • Übertragung von Tätigkeiten
  • Bedeutung der Arbeitsplatzbeschreibung und -bewertung und deren Inhalte
  • Struktur der Entgeltordnung
  • Eingruppierung und Entgelt
  • Tarifautomatik
  • Objektive und subjektive Anforderung
  • Bedeutung des Arbeitsvorgangs
  • Mindestzeitmaß
  • Berufliches Anforderungsprofil
  • Spezialitätsprinzip
  • Unbestimmte Rechtsbegriffe der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale
  • Definition von wissenschaftlicher Hochschulbildung und Hochschulbildung
  • Definition des anerkannten Ausbildungsberufs
  • Ausbildungs- und Prüfungspflicht im Verwaltungsbereich
  • Sog. sonstige Beschäftigte
  • Berechnung unterstellter Beschäftigter
  • Handwerkliche Tätigkeiten
  • Zuordnung von Eingruppierungen nach dem BZTV über ein Lohngruppenverzeichnis zu Entgeltgruppen im TVöD (VKA)
  • Höhergruppierung / Herabgruppierung
  • Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit
  • Verfahrenshinweise zur praktischen Umsetzung

 

Nutzen

Die Fortbildungsveranstaltung vermittelt das Basiswissen des Eingruppierungsrechts im Bereich der Kommunen.

Unter Bezugnahme auf § 12 TVöD und die ab 1. Januar 2017 geltende Entgeltordnung zum TVöD (VKA) werden die Grundlagen für die Bewertung von Tätigkeiten bzw. Arbeitsplätzen vorgestellt und Verfahrenshinweise für die praktische Umsetzung gegeben.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende der Personalämter und -abteilungen

Verwaltungsangehörige, die Eingruppierungsfeststellungen vornehmen oder als Vorgesetzte dafür verantwortlich sind, oder Eingruppierungsfeststellungen überprüfen und bislang mit dem Eingruppierungsrecht nicht befasst waren.

Das Seminar ist auch für Neu- und Quereinsteiger/-innen geeignet.

Arbeitsmittel und Methodik

Information mit Diskussion

 

Hinweise

 

Das NSI veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Experten des KAV Niedersachsen Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts.

Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar zulassungsbeschränkt ist. Es richtet sich ausschließlich an Personen in ihrer Funktion als Vertreter/-in des öffentlichen Arbeitgebers (Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende der Personalämter und -abteilungen). Personen in ihrer Vertreterrolle von Arbeitnehmenden (Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen etc.) sind nicht Zielgruppe dieses Seminars. Für diese Zielgruppe fragen Sie gern nach entsprechend ausgerichteten anderen Seminaren nach.

Die Teilnehmerzahl ist auf 24 Personen begrenzt.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

 

Bitte beachten Sie unter "Hinweise" die Zulassungsbeschränkungen zu dieser Veranstaltung.

 

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de