11259-27-01

KAV Niedersachsen: Intensiv-Praxisseminar: Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst rechtssicher besetzen

Termin/e

07.10.2026, 09:00 Uhr - 08.10.2026, 16:00 Uhr
Hannover
25.01.2027, 09:00 Uhr - 26.01.2027, 16:00 Uhr
Hannover
26.05.2027, 10:00 Uhr - 27.05.2027, 17:00 Uhr
Oldenburg
15.11.2027, 09:00 Uhr - 16.11.2027, 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

540 EUR für KAV-Mitglieder

590 EUR für KAV-Nichtmitglieder

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung

Dozierende/r

Cordula König

Inhalt

  • Erstellen von Anforderungsprofilen und Stellenausschreibungen nach dem Prinzip der Bestenauslese des Art. 33 Abs 2 GG
  • vorgeschriebene und zulässige Inhalte sowie sachgerechte Kriterien der Ausschreibung
  • Überblick Prüf-, Unterrichtungs- und Meldepflichten des Arbeitgebers
  • Beteiligungsrechte und -pflichten der Gleichstellungsbeauftragten
  • Ausschreibungspflichten öffentlicher Arbeitgeber (intern/extern?)
  • Vorauswahl von Bewerbungen (Hürdenmodell, Verschärfung)
  • Vorstellungsgespräche (Fragerechte, Informationspflichten, Teilnahme Dritter, Dokumentation)
  • Einstellungstests, ärztliche Einstellungsuntersuchung, Probearbeit
  • Beteiligung von Personal-/Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung bei der Auswahlentscheidung bzw. Einstellung
  • Formulierung und (rechtssicherer) Zugang von Absageschreiben
  • Einhaltung von Wartezeiten vor der endgültigen Stellenbesetzung
  • Umgang mit Rückfragen und Auskunftsersuchen
  • Vernichtung von Bewerberdaten und Unterlagen (Beweismittelfunktion der Dokumentation und der Bewerberdaten, Aufbewahrungsfristen)
  • Überblick zu Dokumentation und Datenschutz
  • Überblick zu Abwehrstrategien des öffentlichen Arbeitgebers bei Inanspruchnahme nach § 15 AGG sowie bei Konkurrentenklagen
  • Abbruch von Stellenbesetzungsverfahren (Gründe, Rechtsfolgen)

Nutzen

Die Besetzung von Arbeitsplätzen im öffentlichen Dienst rechtssicher zu gestalten, ist seit jeher ein schwieriges Unterfangen. Im Zeiten des AGG haben sich zusätzlich zu den ohnehin strengen Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG (sog. Bewerberverfahrensanspruch) noch weitere Hürden und Risiken hinzugesellt, die zwingend zu beachten sind. Zur Stellenbesetzung im öffentlichen Dienst hat sich gerade in den letzten Jahren eine umfassende Judikatur herausgebildet. Folgen fehlerbehafteter Besetzungsverfahren sind häufig Entschädigungsklagen nach § 15 Abs. 2 AGG, aber auch in steigender Zahl Schadensersatz- und Konkurrentenklagen. Um diese nach Möglichkeit zu vermeiden, sind hinreichende Kenntnisse über den Stand der Rechtsprechung in den Personalverwaltungen unverzichtbar.

In diesem Seminar werden ausführlich alle wichtigen Schritte von der Formulierung eines zulässigen Anforderungsprofils über den Vertragsschluss bis hin zur Vernichtung von Bewerberdaten sowie die Möglichkeit des Abbruchs von Auswahlverfahren besprochen. Des Weiteren wird ein Überblick zu den prozessualen und außerprozessualen Abwehrstrategien des Arbeitgebers vermittelt. Auch die Beteiligungsrechte der Personalvertretungen, Schwerbehindertenvertretungen und der Gleichstellungsbeauftragten werden beleuchtet. Den Teilnehmenden wird über die umfassende Vermittlung des erforderlichen Grund­la­gen­wis­sens hinaus Gelegenheit gegeben, vorhandene Kenntnisse problembezogen zu vertiefen, Verfahrens- oder Auswahlfehler frühzeitig zu erkennen und geeignete Strategien zu entwickeln, um ein möglichst unangreifbares Stellenbesetzungsverfahren erfolgreich durchführen zu können.

Das Problembewusstsein der Teilnehmenden wird intensiv und zielgerichtet geschult. Die Teilnehmenden haben in diesem zweitägigen Intensiv-Seminar zudem ausreichend Zeit zum Austausch.

 

Beamtenrechtliche Aspekte bei der Besetzung von Ämtern/Dienstposten werden in diesem Seminar nicht behandelt.

 

Besprochen werden insbesondere die unter Inhalte aufgeführten Themen.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende der Personalämter und -abteilungen

Arbeitsmittel und Methodik

Präsentationsbegleiteter Vortrag (Powerpoint), ausführliche Unterlagen mit umfassenden Rechtsprechungsnachweisen und Quellenangaben für die Teilnehmenden, intensive Besprechung von in der Praxis auftretenden Schwierigkeiten, konkreten Fällen und Fragen aus der Beratungspraxis der Referentin sowie aus der Personalpraxis der Teilnehmenden.

 

Hinweise

 

Das NSI veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Experten des KAV Niedersachsen Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts.

 

Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar zulassungsbeschränkt ist. Es richtet sich ausschließlich an Personen in ihrer Funktion als Vertreter/-in des öffentlichen Arbeitgebers (siehe Zielgruppe). Personen in ihrer Vertreterrolle von Arbeitnehmenden (Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen etc.) sind nicht Zielgruppe dieses Seminars. Für diese Zielgruppe fragen Sie gern nach entsprechend ausgerichteten anderen Seminaren nach.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

 

Bitte beachten Sie unter "Hinweise" die Zulassungsbeschränkungen zu dieser Veranstaltung.

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de