11273-26-01

Krankheit im Arbeitsverhältnis und krankheitsbedingte Kündigung

Termin/e

12.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

280 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung

Dozierende/r

Matthias Rassau

Inhalt

  • Grundlagen des Entgeltfortzahlungsrechts einschließlich der damit verbunden Pflichten beider Arbeitsvertragsparteien
  • Bedeutung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • Formen krankheitsbedingter Kündigung: Langandauernde Erkrankung, häufige Kurzerkrankungen, krankheitsbedingte Minderleistung
  • Negative Zukunftsprognose, Beeinträchtigung betrieblicher Interessen, Interessenabwägung
  • Fehlende Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung - „leidensgerechter “ Arbeitsplatz
  • Bedeutung des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 A bs. 2 SGB IX
  • Mitwirkungspflichten des Arbeitnehmers, insbesondere Auskunfts- und Untersuchungspflichten
  • Außerordentliche Kündigung wegen Krankheit bei tariflich unkündbaren Beschäftigten
  • Besonderheiten bei Suchterkrankungen
  • Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrates/Betriebsrates
  • Besonderheiten bei schwerbehinderten Arbeitnehmer(innen)

Nutzen

Krankheit des/der Arbeitnehmer(in) stellt eine Störung des Arbeitsverhältnisses dar. Der/die Arbeitgeber(in) muss Vergütung zahlen ohne eine entsprechende Gegenleistung zu erhalten. Sie lernen die Grundlagen und Grenzen des Entgeltfortzahlungsrechts unter Berücksichtigung der damit einhergehenden Pflichten beider Parteien des Arbeitsverhältnisses kennen. Krankheit ist zudem ein anerkannter Kündigungsgrund. Vor Gericht kann die Kündigung nur Bestand haben, wenn sie unvermeidbar ist, weil andere mildere Mittel - etwa die Umsetzung auf einen „leidensgerechten “ Arbeitsplatz - nicht vorhanden sind. Doch wann genau ist die Kündigung unvermeidbar? Anhand aktueller Rechtsprechung lernen Sie die rechtlichen Voraussetzungen einer Kündigung wegen Krankheit Schritt für Schritt kennen.

Zielgruppe

Verwaltungsangehörige aus Personalämtern, Personal und Betriebsräten

Arbeitsmittel und Methodik

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de