Das Vergaberecht ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, da es die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge regelt und Führungskräfte in ihrer Verantwortung und Haftung betrifft.
Führungskräfte können für Vergabeverstöße haftbar gemacht werden, insbesondere wenn sie nicht ausreichend qualifiziertes Personal bereitstellen oder die Einhaltung der Vergabepflichten nicht sicherstellen. Die Haftung kann sich aus spezialgesetzlichen Regelungen sowie aus allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften ergeben.
Dozierende/r
René Watzel