Vergabeverfahren sind zeit- und kostenaufwändig und machen die Vergabe öffentlicher Aufträge oft kompliziert und langwierig. Es gibt allerdings rechtlich zulässige Möglichkeiten, die Anwendung des Vergaberechts zu begrenzen und von der Öffentlichen Ausschreibung abzusehen.
Freihändige Vergaben bzw. Verhandlungsvergaben zählen dabei zu den am häufigsten praktizierten Verfahren. Die vergaberechtliche Korrektheit bei der Anwendung und Durchführung des Verfahrens ist aber in der Praxis nicht immer ausgeprägt. Beschränkte Ausschreibungen haben nicht zuletzt auf Grund der Wertgrenzenregelung in der NWertVO ebenfalls einen hohen Stellenwert in der Praxis erreicht. Auch hier ranken sich um die korrekte Durchführung zahlreiche Fragen.
Wann öffentlichen Auftraggebern der Weg zur Abweichung von der öffentlichen Ausschreibung offensteht und was insbesondere bei der Durchführung nationaler Freihändiger Vergabe/Verhandlungsvergabe und Beschränkter Ausschreibungen zu beachten ist, soll mit diesem Seminar unter Einbeziehung praktischer Übungsfälle vermittelt werden.