Die Rückforderung von Bürgergeld (vorher Alg II) gehört zu den schwierigsten Vorgängen, die im Tagesgeschäft der Jobcenter anfallen. Es ist häufig festzustellen, dass trotz leistungsrechtlich zutreffender Berechnung von Überzahlungen, erhebliche Schwierigkeiten bei der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Rückforderungsvorgängen bestehen. In der Folge können viele Ansprüche zulasten der öffentlichen Haushalte nicht durchgesetzt werden; nicht selten entstehen erhebliche Mehrarbeiten.
Im Rahmen der zweitägigen Weiterbildung werden Ihnen viele Rückforderungsszenarien, die sich in der Praxis der Jobcenter ergeben können, vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Sie lernen die Systematik der Rückforderung von Bürgergeld (Regelbedarf) unter Berücksichtigung der SGB III und X kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden so unnötige Doppelarbeit. Zudem wird Ihnen der Haftungsanspruch nach § 34a SGB II vorgestellt, der immer dann relevant ist, wenn die rechtswidrige Leistungserbringung nicht von der leistungsberechtigten Person, sondern von einem Dritten schuldhaft verursacht wurde.
Im Seminar werden Ihnen zudem ein Skript sowie ein Lösungsschema zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Aufhebungssachverhalte „auf einen Blick“ systematisch lösen können, in denen auch die Bagatellgrenze berücksichtigt wurde.