51201-27-01

Rückforderung von Bürgergeld

Termin/e

22.09.2026, 09:00 Uhr - 23.09.2026, 16:00 Uhr
Hannover
09.06.2027, 09:00 Uhr - 10.06.2027, 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

550 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Im Rahmen der zweitägigen Veranstaltung werden Ihnen viele Rückforderungsszenarien, die sich in der Praxis der Jobcenter ergeben können, vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Sie lernen die Systematik der Rückforderung von Bürgergeld unter Berücksichtigung der SGB III und X kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden so unnötige Doppelarbeit. Zudem wird Ihnen der Haftungsanspruch nach § 34a SGB II vorgestellt, der immer dann relevant ist, wenn die rechtswidrige Leistungserbringung nicht von der leistungsberechtigten Person, sondern von einem Dritten schuldhaft verursacht wurde.

Dozierende/r

Carsten Schwitzky

Inhalt

Inhalt Vertretung und Zurechnung von Vertreterhandeln und -wissen

  • Gesetzliche, gewillkürte und vermutete Vertretung (§ 1629 BGB, § 13 SGB X, § 38 SGB II)
  • Zurechnung von Vertreterverschulden im Hinblick auf die vorliegende Vertretung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (§§ 164, 166 Abs. 1, 278 BGB)

Aufhebung eines Bewilligungsbescheides

  • Aufhebungsvoraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X
  • Prüfung der Individualaufhebung im Innenverhältnis der Bedarfsgemeinschaft
  • Bestimmtheitsanforderungen an Rückforderungsbescheide
  • Ermessensausschluss (Anwendbarkeit des § 330 SGB III)
  • Fristen
  • Bagatellgrenze nach § 40 Abs. 1 SGB II

Erstattungsanspruch

  • Erstattung gemäß § 50 Abs.1 SGB X
  • Rückforderung von Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • Beschränkung der Haftung von Minderjährigen (§ 1629a BGB)

Rückforderung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden

  • Wann wurde eine Leistung ohne Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) zu Unrecht erbracht?
  • Erstattung von Leistungen, die ohne VA erbracht wurden (§ 50 Abs. 2 SGB X)
  • Anwendbarkeit der §§ 330 SGB III, 45, 48 SGB X

Rückforderung von Leistungen nach vorläufiger Entscheidung nach § 41a SGB II

  • Abgrenzung der vorläufigen zur endgültigen Entscheidung
  • Erstattung von vorläufig erbrachten Leistungen unter Beachtung der Bagatellgrenze

Haftungsanspruch gegen den Verursacher einer rechtswidrig erbrachten Leistung

  • Quasi-deliktische Haftung gegen den / die Verursacher einer rechtswidrigen Leistung (§ 34a SGB II)
  • Anspruchsvoraussetzungen
  • Verhältnis zum SGB X
  • Gesamtschuldnerische Haftung
  • Verfristung
  • Übergang der Verpflichtung auf Erben

Aufrechnung

  • Voraussetzungen bzgl. der Aufhebungsnorm (§ 43 Satz 1 SGB II)
  • Ermessen (§§ 39 SGB I, 43 Satz 1 SGB II)
  • Einschränkungen der Aufrechnung- Zeitraum, Umfang (§ 43 Abs. 2 bis 4 SGB II)

Nutzen

Die Rückforderung von Bürgergeld (vorher Alg II) gehört zu den schwierigsten Vorgängen, die im Tagesgeschäft der Jobcenter anfallen. Es ist häufig festzustellen, dass trotz leistungsrechtlich zutreffender Berechnung von Überzahlungen, erhebliche Schwierigkeiten bei der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Rückforderungsvorgängen bestehen. In der Folge können viele Ansprüche zulasten der öffentlichen Haushalte nicht durchgesetzt werden; nicht selten entstehen erhebliche Mehrarbeiten.

Im Rahmen der zweitägigen Weiterbildung werden Ihnen viele Rückforderungsszenarien, die sich in der Praxis der Jobcenter ergeben können, vorgestellt und voneinander abgegrenzt. Sie lernen die Systematik der Rückforderung von Bürgergeld (Regelbedarf) unter Berücksichtigung der SGB III und X kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden so unnötige Doppelarbeit. Zudem wird Ihnen der Haftungsanspruch nach § 34a SGB II vorgestellt, der immer dann relevant ist, wenn die rechtswidrige Leistungserbringung nicht von der leistungsberechtigten Person, sondern von einem Dritten schuldhaft verursacht wurde.

Im Seminar werden Ihnen zudem ein Skript sowie ein Lösungsschema zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Aufhebungssachverhalte „auf einen Blick“ systematisch lösen können, in denen auch die Bagatellgrenze berücksichtigt wurde.

 

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen der Jobcenter und Rechnungsprüfungsämter

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, Fallbeispiele, Diskussion

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de