51202-27-01

Rückforderung von Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Termin/e

01.12.2026, 09:00 Uhr - 02.12.2026, 16:00 Uhr
Oldenburg
14.12.2027, 09:00 Uhr - 15.12.2027, 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

550 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, auch anhand von Fallbeispielen, die Systematik der Rückforderung nach dem SGB X und das Zusammenwirken mit den Kostenersatzansprüchen nach

§§ 103, 104 SGB XII bei Drittverschulden eingehend kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden auf diesem Wege ärgerliche Doppelarbeiten.

Dozierende/r

Carsten Schwitzky

Inhalt

Inhalt Vertretung und Zurechnung von Vertreterverschulden

  • Gesetzliche und gewillkürte Vertretung (§ 1629 BGB, § 13 SGB X)
  • Zurechnung von Vertreterverschulden im Hinblick auf die vorliegende Vertretung innerhalb der Bedarfsgemeinschaft (§§ 164, 166 Abs. 1, 278 BGB)

Aufhebung eines Bewilligungsbescheides

  • Aufhebungsvoraussetzungen der §§ 45, 48 SGB X
  • Abgrenzung der Anwendungsbereiche der §§ 45, 48 SGB X
  • Prüfung der Individualaufhebung
  • Adressierung des Rückforderungsbescheides
  • Bestimmtheitsanforderungen an die Rückforderungsbescheide
  • Ermessen
  • Fristen

Erstattungsanspruch

  • Erstattung gemäß § 50 Abs. 1 SGB X
  • Formvorschriften zur Verbindung von Aufhebungs- und Erstattungsentscheidung

Rückforderung von Leistungen, die ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbracht wurden

  • Wann wurde eine Leistung ohne Verwaltungsakt (§ 31 SGB X) zu Unrecht erbracht?
  • Erstattung von Leistungen, die ohne VA erbracht wurden (§ 50 Abs. 2 SGB X)
  • Anwendbarkeit der §§ 45, 48 SGB X

Haftungsanspruch gegen den Verursacher einer zu Unrecht erbrachten Leistung

  • Quasi-deliktische Haftung gegen den Vertreter einer leistungsberechtigten Person (§ 103 Abs.1 Satz 2 SGB XII)
  • Quasi-deliktische Haftung gegen den / die Verursacher einer zu Unrecht erbrachten Leistung (§ 104 SGB XII)
  • Wechselwirkungen zum SGB X
  • Gesamtschuldnerische Haftung

Rückforderung von Leistungen, die gemäß § 44a SGB XII vorläufig erbracht wurden

  • Abgrenzung vorläufige / abschließende Entscheidung
  • Saldierungsgebot der Monatsergebnisse bei abschließender Entscheidung
  • Erstattungsanspruch bei Überzahlung / Abgrenzung zum SGB X

Aufrechnung

  • Voraussetzungen hinsichtlich der Aufhebungsnorm (§§ 26 Abs. 2, 44a SGB XII)
  • Ermessen (§§ 39 SGB I, 26 Satz 1 SGB XII)
  • Einschränkungen der Aufrechnung (Umfang und Zeitrahmen)
  • Aufrechnung nach Umzug des Schuldners

Nutzen

Die Rückforderung von Sozialhilfe / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehört zu den schwierigsten Vorgängen, mit denen die Beschäftigten in den Sozialämtern konfrontiert werden. Häufig ist festzustellen, dass trotz leistungsrechtlich zutreffender Berechnung von Überzahlungen, erhebliche Schwierigkeiten bei der verfahrensrechtlichen Bearbeitung von Rückforderungssachverhalten bestehen. In der Folge können Ansprüche nicht durchgesetzt werden und es entstehen Einnahmeausfälle für die öffentlichen Haushalte; nicht selten auch erhebliche Mehrarbeiten.

Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie, auch anhand von Fallbeispielen, die Systematik der Rückforderung nach dem SGB X und das Zusammenwirken mit den Kostenersatzansprüchen nach

§§ 103, 104 SGB XII bei Drittverschulden eingehend kennen, legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis und vermeiden auf diesem Wege ärgerliche Doppelarbeiten.

Zur Abrundung werden zudem ein Skript sowie ein Lösungsschema zur Verfügung gestellt, mit dem Sie Aufhebungssachverhalte im SGB XII „auf einen Blick“ lösen können.

 

 

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen der Sozialämter und Rechnungsprüfungsämter

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, Fallbeispiele, Diskussion

SGB X, SGB XII

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de