51203-26-01-W

Rückforderung Bürgergeld SGB II – Bagatellgrenze

Termin/e

07.10.2026, 09:30 - 11:30 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

80 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes ist bei der Rückforderung von Leistungen des SGB II eine Bagatellgrenze zu beachten, die den Verwaltungsaufwand in den Jobcentern reduzieren soll. Konkret hat der Gesetzgeber die Bagatellgrenze für drei Rückforderungsformen geregelt.

In diesem kompakten WebSeminar lernen Sie die Regelungen zur Bagatellgrenze kennen und erlangen so mehr Anwendungssicherheit bei der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II.

Dozierende/r

Carsten Schwitzky

Inhalt

Bagatellgrenze im Aufhebungsverfahren nach §§ 45, 47, 48 SGB X (§ 40 Abs. 1 Satz 3 SGB II)

  • Höhe der Bagatellgrenze
  • Bezug zur Bedarfsgemeinschaft
  • Saldierungsverbot bei Nachzahlungsansprüchen (andere Monate, andere BG-Mitglieder)
  • Rechtsfolge einer Bagatellüberzahlung
  • Fortbestehen der Rechtswidrigkeit trotz Bagatellgrenze
  • Beachtung von weiteren Überzahlungssachverhalten (§ 40 Abs. 1 Satz 4 SGB II)

Bagatellgrenze im Rückforderungsverfahren nach § 50 Abs. 2 SGB X (§ 40 Abs. 1 Satz 5 SGB II)

  • Geltung des § 40 Abs. 1 Satz 3 und 4 SGB II bei Rückforderungen nach gemäß § 50 Abs. 2 SGB X

Bagatellgrenze bei Überzahlungen nach abschließender Entscheidung über vorläufig bewilligte Leistungen (§ 41a Abs. 6 Satz 3 SGB II)

  • Höhe der Bagatellgrenze
  • Bezug zur Bedarfsgemeinschaft
  • Erfordernis der abschließenden Entscheidung trotz Vorliegen einer Bagatellüberzahlung

Zusammenfassung

  • Überblick zu Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Bagatellgrenze nach § 40 und § 41a

Nutzen

Seit Inkrafttreten des Bürgergeldgesetzes ist bei der Rückforderung von Leistungen des SGB II eine Bagatellgrenze zu beachten, die den Verwaltungsaufwand in den Jobcentern reduzieren soll. Konkret hat der Gesetzgeber die Bagatellgrenze für drei Rückforderungsformen geregelt.

In diesem kompakten WebSeminar lernen Sie die Regelungen zur Bagatellgrenze kennen und erlangen so mehr Anwendungssicherheit bei der Rückforderung von Leistungen nach dem SGB II.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jobcenter und Rechnungsprüfungsämter, die sich einen Überblick über die Bagatellgrenze bei der Rückforderung von Leistungen des SGB II verschaffen wollen.

Ideal für Teilzeitkräfte!

Arbeitsmittel und Methodik

WebSeminar

Auszüge aus §§ 40, 41a SGB II (aktualisiert), § 330 III, §§ 45 bis 50 X sind selbst mitzubringen.

Hinweise

 

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und auch eine Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de