52111-26-01

Die vorläufige Entscheidung, § 41a SGB II

Termin/e

08.09.2026, 09:30 - 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

275 EUR

 

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der Regelungen zur vorläufigen Entscheidung. Es werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sowie die Vorteile und Grenzen der vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Hinzu kommen praktische

Beispiele für die Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens, für die abschließende Entscheidung und zu den geltenden Fristen.

Dozierende/r

Björn Kazda

Inhalt

Die vorläufige Entscheidung (§ 41a SGB II)

  • Wann ist über einen Antrag vorläufig zu entscheiden und wann abschließend?
  • Was ist beim Bescheid zur vorläufigen Entscheidung zu beachten?
  • Wirkt die Vorläufigkeit der Entscheidung nur teilweise oder auf einzelne Aspekte der Bewilligung auch abschließend?
  • Was sind die Folgen der vorläufigen Entscheidung im Hinblick auf den Vertrauensschutz der begünstigten Person?
  • Was ist zu beachten, wenn nach vorläufiger Entscheidung die Bewilligung bspw. wegen einer Mieterhöhung angepasst werden soll?
  • Wie ist vorzugehen, wenn sich herausstellt, dass die vorläufige Entscheidung nicht mit dem nachträglich festgestellten Anspruch übereinstimmt?
  • Ist die vorläufige Entscheidung im Nachgang aufzuheben oder erledigt sich diese in einer abschließenden Entscheidung?
  • Dürfen Überzahlungen, die in einzelnen Monaten der vorläufigen Entscheidung entstanden sind, gegen Nachzahlungsansprüche zu anderen Monaten verrechnet werden?
  • Welche Möglichkeiten bestehen bei der Festlegung des vorläufigen Einkommens?
  • Wie ist die abschließende Berechnung vorzunehmen? Was passiert, wenn eine einmalige Einnahme hinzukommt oder die Erwerbstätigkeit im Bewilligungszeitraum endet?
  • Gibt es Fristen für die abschließende Entscheidung?
  • Welche Mitwirkungspflichten treffen die Leistungsberechtigten und wie kann eine Nullfestsetzung erfolgen?
  • Sind auch die KV- und PV-Beiträge zu erstatten?

 

Nutzen

Das Verfahrensrecht des SGB II wird in einigen Fallkonstellationen gegenüber dem allgemeinen Verwaltungsverfahren nach dem SGB X angepasst.

Mit der vorläufigen Entscheidung steht den Jobcentern ein Instrument zur Verfügung, über einen längeren Zeitraum einstweilig entscheiden zu können. Dies wird regelmäßig in Betracht kommen, wenn wegen schwankender Einnahmen des Leistungsberechtigten die Feststellung der Hilfebedürftigkeit nicht zeitnah abgeschlossen werden kann. Im Seminar werden die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen sowie die Vorteile und Grenzen der

vorläufigen Entscheidung eingehend erläutert. Hinzu kommen praktische Beispiele für die Höhe des vorläufig zu berücksichtigenden Einkommens, für die abschließende Entscheidung und zu den geltenden Fristen.Mit der Teilnahme an diesem Seminar legen Sie eine gute Grundlage zur sicheren Umsetzung der Regelungen zur vorläufigen Entscheidung.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Jobcenter und Rechnungsprüfungsämter

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, Diskussion

Mitzubringen: SGB II, SGB III, SGB X

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de