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Einsteigerseminar SGB II - Vorrangige Leistungen

Termin/e

29.10.2026, 08:30 - 15:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

245 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

In diesem Seminar lernen die Teilnehmenden, welche vorrangigen Leistungen es gibt, wer für diese zuständig ist und wie man diese erkennt. Außerdem wird gezeigt, wie man zur Beantragung auffordert und welche Folgen die Nichtmitwirkung der Leistungsberechtigten hat.

 

Dozierende/r

Annett Behr

Inhalt

Leistungen nach dem SGB III – Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld

· Wohngeld

· Elterngeld

 

Leistungen der Rentenversicherung

· Altersrente

· Altersrente mit Abschlägen unter Beachtung der Unbilligkeitsverordnung

· Hinterbliebenenrente 

 

Vorrangige Leistungen für Kinder

· Kindergeld

· Kinderzuschlag

· UVG (Unterhaltsvorschussleistungen)

· Bundesausbildungsförderungsleistungen (BAföG)

· Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) 

         

Leistungen der Krankenversicherung

· Krankengeld

· Mutterschaftsgeld

 

Anspruchsvoraussetzung, Berechnung, Höhe, Bewilligungsdauer, Besonderheiten, Auswirkungen auf den SGB II Bezug, Aufforderung zur Beantragung, Folgen fehlender Mitwirkung der Leistungsberechtigten

Nutzen

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes sind nachrangig. Hilfebedürftigkeit liegt nur dann vor, wenn der Lebensunterhalt nicht durch vorhandenes Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von Trägern anderer Sozialleistungen erhält. 

Aber welche sind diese? Wer ist anspruchsberechtigt und wie erkennt und prüft man diese? 

All diese Fragen sind für Neueinsteiger nur schwer zu beantworten. 

In diesem Seminar lernen die Teilnehmer welche vorrangigen Leistungen es gibt, wer für diese zuständig ist und wie man diese erkennt. Im Seminar wird auch gezeigt, wie man zur Beantragung auffordert und welche Folgen die Nichtmitwirkung der Leistungsberechtigten hat.

 

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen gemeinsamer Einrichtungen und zugelassener kommunaler Träger sowie anderer Sozialleistungsbehörden, die über noch kein vertieftes SGB II Wissen verfügen (neu eingestellte Mitarbeiter/innen).

Arbeitsmittel und Methodik

WebSeminar

 

Hinweise

Das WebSeminar wird in drei Teilen à 90 min durchgeführt:

08:30h bis 10:00h

11:00h bis 12:30h

13:30h bis 15:00h

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software Edudip oder der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und ggf. Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

 

Ca. 2 Tage vor der Veranstaltung erhalten Sie Zugangsdaten per E-Mail (von Edudip oder dem NSI) zugeschickt.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de