52131-26-03

Neu im Jobcenter? Einstieg in das Bürgergeld / Grundsicherungsgeld nach dem SGB II (Teil 2)

Termin/e

27.05.2026, 09:00 Uhr - 28.05.2026, 16:00 Uhr
Oldenburg
11.11.2026, 09:00 Uhr - 12.11.2026, 16:00 Uhr
Oldenburg
17.03.2027, 09:00 Uhr - 18.03.2027, 16:00 Uhr
Oldenburg
15.10.2027, 09:00 Uhr - 16.10.2027, 16:00 Uhr
Oldenburg
23.11.2027, 09:00 Uhr - 24.11.2027, 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

530 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Der Arbeitsalltag im Jobcenter endet nicht mit der Bewilligung von Bürgergeld bzw. dem künftigen Grundsicherungsgeld. Gerade die sogenannten „Nebenaspekte“ stellen neue Mitarbeitende häufig vor besondere fachliche und rechtliche Herausforderungen.

Der zweite Teil des Einstiegsseminars knüpft hier an und vermittelt das notwendige Rüstzeug für die sichere Bearbeitung typischer Fallkonstellationen im Leistungsbereich. Im Fokus steht die Nachrangigkeit des Bürgergeldes / Grundsicherungsgeldes: Sie erfahren, wie vorzugehen ist, wenn leistungsberechtigte Personen noch nicht realisierte Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld) oder auf Unterhalt haben und welche Konsequenzen sich daraus für die Leistungsgewährung ergeben.

Darüber hinaus erhalten Sie einen fundierten Überblick über die zum Juli 2026 neu geregelten Leistungsminderungen im SGB II (ehemals Sanktionen) sowie deren rechtssichere Anwendung in der Praxis.

Abgerundet wird das Seminar durch einen praxisorientierten Exkurs zu Rückforderungen überzahlter Bürgergeldleistungen.

Teilnehmende haben die Möglichkeit dieses Seminar als Wahlmodul für die Quereinstiegsqualifizierung zu wählen.

 

 

Dozierende/r

Carsten Schwitzky

Inhalt

  • Herstellung der Nachrangigkeit des Bürgergeldes
    • Erstattungsanspruchsverfahren gegen vorrangig verpflichtete Sozialleistungsträger ( §§ 12a, 39, 40a SGB II i. V. m. § 104 SGB X / § 34c SGB II)
    • Erstattungsanspruch nach § 34b SGB II bei Doppelleistungen
  • Übergang von Unterhaltsansprüchen nach § 33 SGB II
  • Leistungsminderungen (§§ 31 ff. SGB II) + Kostenersatz bei schuldhafter Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit (§ 34 SGB II)
  • Exkurs: Rückforderung von Überzahlungen des Bürgergeldes (§§ 45 ff. SGB X, §§ 34a, 41a SGB II)
  • Fallübungen

Nutzen

Der Arbeitsalltag im Jobcenter endet nicht mit der Bewilligung von Bürgergeld bzw. dem künftigen Grundsicherungsgeld. Gerade die sogenannten „Nebenaspekte“ stellen neue Mitarbeitende häufig vor besondere fachliche und rechtliche Herausforderungen.

Der zweite Teil des Einstiegsseminars knüpft hier an und vermittelt das notwendige Rüstzeug für die sichere Bearbeitung typischer Fallkonstellationen im Leistungsbereich. Im Fokus steht die Nachrangigkeit des Bürgergeldes / Grundsicherungsgeldes: Sie erfahren, wie vorzugehen ist, wenn leistungsberechtigte Personen noch nicht realisierte Ansprüche auf vorrangige Sozialleistungen (wie Arbeitslosengeld) oder auf Unterhalt haben und welche Konsequenzen sich daraus für die Leistungsgewährung ergeben.

Darüber hinaus erhalten Sie einen fundierten Überblick über die zum Juli 2026 neu geregelten Leistungsminderungen im SGB II (ehemals Sanktionen) sowie deren rechtssichere Anwendung in der Praxis.

Abgerundet wird das Seminar durch einen praxisorientierten Exkurs zu Rückforderungen überzahlter Bürgergeldleistungen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jobcentern oder von Beratungsstellen.Das Seminar setzt keine Vorkenntnisse voraus und eignet sich daher besonders für Neu- und Quereinsteiger/-innen.

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, praxisorientierte Übungen

Bitte das SGB II, SGB III und das SGB X mitbringen.

 

Hinweise

 

Hinweis für Seminarteilnehmende zum Erwerb des NSI-Zertifikats für die Quereinstiegsqualifizierung:

Sie sind zertifikatsberechtigt, wenn Sie Ihre Teilnahme an beiden Pflichtmodulen und an zwei weiteren Wahlmodulen bescheinigen können. Bitte dokumentieren Sie hierzu, welche Seminare Sie bei uns besucht haben. Nach erfolgreichem Abschluss des vierten Moduls teilen Sie bitte Ihrer Ansprechpartnerin im Kunden- und Veranstaltungsservice mit, dass Sie die Ausstellung eines Zertifikats für die Quereinstiegsqualifizierung wünschen. Ihre persönliche Auflistung der durchgeführten Seminare ist hierbei einzureichen.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de