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Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung – Leistungsrechtliche Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz

Termin/e

10.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
08.10.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

240 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz mit kleinen Änderungen vom Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, so dass die Neuregelungen zum 01.07.2026 auch in Kraft treten werden. Mit dem 13. SGB II-ÄndG wird das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst.

Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen werden die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sein. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.

Dozierende/r

Lutz Wittler, ehemals Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin und Jobcenter Bielefeld

Inhalt

  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Änderungen beim Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II
  • Anpassungen bei den leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen („Sanktionen“) nach §§ 31 ff. SGB II inkl. des neuen Umgangs mit Meldeversäumnissen nach § 7b SGB II
  • Änderungen bei der vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II und der Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Auskunftspflicht von Vermietern nach § 60 SGB II
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen durch Arbeitgeber, Vermieter u. a. nach § 60 SGB II
  • Haftung des Arbeitgebers für überzahltes Grundsicherungsgeld nach § 62a SGB II

Nutzen

Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz mit kleinen Änderungen vom Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, so dass die Neuregelungen zum 01.07.2026 auch in Kraft treten werden. Mit dem 13. SGB II-ÄndG wird das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst.

Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen werden die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sein. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.

Die eintägige Veranstaltung soll mit vielen praktischen Beispielen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen der leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutern.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Leistungsbereichen und SGG-Stellen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und kommunalen Trägern mit Aufgabenbezug zu § 22 SGB II

Arbeitsmittel und Methodik

Webseminar, Fallbeispiele aus der Praxis

Aktueller Text des SGB II und Gesetzentwurf zum 13. SGB II-ÄndG

Hinweise

 

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und auch eine Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de