53025-27-02

Sicherer Umgang mit Erstanträgen im 3. und 4. Kapitel des SGB XII – Ein Handlungsleitfaden für Praktiker/-innen

Termin/e

29.09.2026, 09:00 Uhr - 30.09.2026, 16:00 Uhr
Hannover
16.03.2027, 09:00 Uhr - 17.03.2027, 16:00 Uhr
Oldenburg
27.09.2027, 09:00 Uhr - 28.09.2027, 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

550 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung.

Die Prüfung eines Erstantrages im Rahmen der Sozialhilfe gestaltet sich in der Praxis schwieriger, als es sich auf den ersten Blick vermuten lässt.

Das Seminar orientiert sich an Fallbeispielen und liefert einen Handlungsleitfaden zur Prüfung von Erstanträgen um typische Fehlerquellen zu minimieren und selbstsicher und zielgerichtet mit Neuanträgen umgehen zu können.

Dozierende/r

Dennis Fröhling

Inhalt

Anspruchsberechtigung im 3. und 4. Kapitel des SGB XII

  • Zuständigkeit (Abgrenzung u.a. AsylbLG, SGB II)
  • Persönliche Anspruchsvoraussetzungen (Altersgrenze, Feststellung Erwerbsminderung, WfbM, gewöhnlicher Aufenthalt)
  • Zweifel an Gutachten der Agentur für Arbeit und Verfahren gem. § 44a SGB II
  • Leistungsausschlüsse im 3. und 4. Kapitel SGB XII (z. B. Bedürftigkeit schuldhaft herbeigeführt, Einreise um Sozialhilfe zu erlangen)
  • Vorrangige Leistungsansprüche (Altersrenten etc.)

 

Feststellung des Leistungsanspruches

  • Einstufung in Regelbedarfsstufen
  • Mehrbedarfe (u.a. gemeinschaftliches Mittagsessen § 42b SGB XII)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • Bedarfe für Vorsorge
  • Kosten der Unterkunft (hier auch Abgrenzung §§ 35 und 42a SGB XII; besondere Wohnform)
  • Prüfung des (einzusetzenden) Einkommens und Vermögens

- Abgrenzung von Einkommen und Vermögen

- Einkommensbereinigung

- Geschütztes Vermögen

- Anrechnung einmaliger Einnahmen und privilegierte Einnahmen

- Einsatz im Rahmen der Einsatzgemeinschaft

 

Besondere Fallkonstellationen

  • Vorläufige Bewilligung von Leistungen §§ 44a SGB XII
  • Bewilligung als sog. „Erweiterte Hilfe “ gem. § 19 Absatz 5 SGB XII
  • Bewilligung aufgrund einer vorübergehenden Notlage gem. § 38 SGB XII
  • Bewilligung als Darlehen gem. § 91 SGB XII
  • Überbrückungsdarlehen gem. § 37a SGB XII

 

Nutzen

Die Prüfung eines Erstantrages im Rahmen der Sozialhilfe gestaltet sich in der Praxis schwieriger, als es sich auf den ersten Blick vermuten lässt.

Als Folge von Personalmangel, hohem Zeitdruck und sich ständig ändernden Rechtslagen (u.a. Umsetzung 3. Reformstufe BTHG, Sozialschutz Pakete, Änderungen durch Fluchtbewegungen, Änderungen durch das Bürgergeld) schleichen sich in der Praxis oft Fehler ein, welche erst spät aufgedeckt und im Regelfall auch nur für die Zukunft korrigiert werden können. In der Folge entstehen zum Teil hohe Eigenschäden zulasten der öffentlichen Haushalte.

Das Seminar orientiert sich an Fallbeispielen und liefert einen Handlungsleitfaden zur Prüfung von Erstanträgen um typische Fehlerquellen zu minimieren und selbstsicher und zielgerichtet mit Neuanträgen umgehen zu können. Im Seminar wird ein ausführliches Skript sowie ein kurzer Erstantragsbearbeitungs- und Prüfbogen ausgehändigt.

Zielgruppe

Mitarbeiter*innen von Sozialämtern und Rechnungsprüfungsämtern, die mit der Prüfung von Neuanträgen nach dem 3. und 4. Kapitel des SGB XII befasst sind.

Arbeitsmittel und Methodik

Fallbeispiele, Folien, Diskussion

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de