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Der Einsatz von Einkommen im 3. und 4. Kapitel SGB XII und Grundzüge der vorläufigen Entscheidung

Termin/e

26.08.2026, 08:30 - 14:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

265 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

In diesem Seminar werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Einkommen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erörtert und an Berechnungsbeispielen vertieft.

Dozierende/r

Paul Tomczyk

Inhalt

  • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen
  • Unterschied Einkommen und Einkünfte: „Bereite Mittel“
  • Einkommensarten, insbesondere nicht zu berücksichtigende Einkünfte nach §§ 83, 84 SGB XII
  • Ermittlung des zu berücksichtigenden Einkommens
  • Berücksichtigung von einmaligen Einnahmen
  • Die Einkommensbereinigung nach § 82 Abs. 2 – 5 SGB XII, Berechnung der Freibeträge
  • Die Einsatzgemeinschaft im SGB XII
  • Ermittlung des zu berücksichtigen Einkommens für Personen in einer WfbM nach § 82 Abs. 3 S. 2 SGB XII
  • Grundzüge Antragsverfahren und Erlass der vorläufigen Entscheidung nach § 44a SGB XII
  • Regelungen zum Erlass der abschließenden Entscheidung

 

Nutzen

Seit jeher ist es ein elementarer Grundsatz, dass Sozialhilfe nur erhält, wer sich nicht selbst helfen kann oder keine Hilfe von anderen erhält (sog. Nachranggrundsatz nach § 2 SGB XII). Bevor Sozialhilfe geleistet wird, müssen somit sämtliche Selbsthilfemöglichkeiten ausgeschöpft werden, hierzu zählt vor allem der Einsatz des vorhandenen Einkommens. Werden Leistungen nach dem SGB XII beantragt, ist zu prüfen, ob anrechenbares Einkommen vorhanden und dieses zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. 

Insbesondere bei schwankenden Einkünften wie Erwerbseinkommen, dem Arbeitsentgelt in einer Werkstatt für behinderte Personen sowie ausländischen Rentenzahlungen ist seit dem 01.07.2017 nach § 44a SGB XII vorläufig zu entscheiden.

In diesem Zusammenhang wird in dieser Veranstaltung auch auf die Anwendungsmöglichkeiten und die Voraussetzungen der vorläufigen Entscheidung eingegangen. 

In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Einkommen im Bereich der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erörtert und dies an Berechnungsbeispielen vertieft.

Zielgruppe

Mitarbeiter/-innen der Sozialämter und Rechnungsprüfungsämter, ideal für Teilzeitkräfte!

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, Fallbeispiele, Diskussion

SGB XII

Hinweise

Das WebSeminar wird in drei Zeitintervallen à 90 min durchgeführt:

 

08:30h-10:00h

10:30h-12:00h

12:30h-14:00h

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und auch eine Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de