53040-26-02

Vermögenseinsatz nach dem SGB XII - Intensivseminar

Termin/e

05.10.2026, 09:00 Uhr - 06.10.2026, 16:30 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

540 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Vermögen und alle damit zusammenhängenden Fragestellungen der täglichen Praxis an zahlreichen Fallbeispielen erörtert. Ziel des Seminars ist es, die Vielzahl der sich im Zusammenhang mit dem Vermögenseinsatz ergebenden Fragen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende praxisorientierte Lösungswege unter Beachtung der Rechtsprechung aufzuzeigen.

Dozierende/r

Julia Mester

Inhalt

  • Abgrenzung von Einkommen und Vermögen, Begriff des Vermögens
  • Verfahren bei einmaligen Geldzuflüssen wie Erbschaften, Steuererstattungen, Lebensversicherungen, Abfindungen, Kapitalerträgen und Darlehen, Zuflusstheorie
  • Verrechnung von Aktiva und Passiva bei bestehenden Schuldverbindlichkeiten
  • Verwertbarkeit von Vermögen, fiktiver Vermögensverbrauch,
  • Treuhandvermögen
  • Zuordnung von Vermögen bei unklarer Vermögensinhaberschaft
  • Vermögensfreibeträge gemäß § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII ab 01.01.2023
  • Möglichkeiten der Anfrage bei Bankinstituten nach § 117 SGB XII
  • Rechtslage ab 01.01.2023 bei Kraftfahrzeugen
  • Angemessenheit von Hausgrundstücken (§ 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII) sowie Prüfung und Interpretation der Kriterien der Angemessenheit einer Immobilie
  • Härtebegriff nach § 90 Abs. 3 SGB XII und Beurteilung der Härte bei Bestattungsvermögen, Lebensversicherungen, Kraftfahrzeugen, Immobilienvermögen, Schmerzensgeld, Blindengeld, angesparter Sozialhilfe sowie bei Mischfällen nach dem SGB II und SGB XII
  • Voraussetzungen der Darlehensgewährung bei Vermögen nach § 91 SGB XII
  • Abgrenzung der Darlehensgewährung nach § 91 SGB XII von der Hilfegewährung nach § 19 Abs. 5 SGB XII
  • Überblick über die aktuelle Rechtsprechung der Landes- und Bundessozialgerichtsbarkeit

 

Nutzen

Sozialhilfe nach dem SGB XII erhält nicht, wer sich vor allem durch den Einsatz seines Vermögens selbst helfen kann. Werden Leistungen beantragt, ist daher immer zu prüfen, ob verwertbares Vermögen vorhanden ist, das vorrangig zur Bedarfsdeckung eingesetzt werden muss.In dieser Fortbildungsveranstaltung werden alle wesentlichen Normen des SGB XII zum Vermögen und alle damit zusammenhängenden Fragestellungen der täglichen Praxis an zahlreichen Fallbeispielen erörtert. Ziel der Fortbildung ist es, die Vielzahl der sich im Zusammenhang mit dem Vermögenseinsatz ergebenden Fragen darzustellen, aufzuarbeiten und entsprechende praxisorientierte Lösungswege unter Beachtung der Rechtsprechung aufzuzeigen.Ihnen wird ein Informations- und Diskussionsforum geboten, um in der Praxis beim Einsatz des Vermögens rechtlich fundiert beraten und entscheiden zu können.

Zielgruppe

Fachkräfte aus Sozialämtern bzw. sozialen Fachbereichen und Rechnungsprüfungsämtern.Insbesondere für Mitarbeiter/-innen, die bereits in der Praxis eigenverantwortlich vermögensrechtliche Fälle zu bearbeiten haben, ist diese Fortbildung zu empfehlen.

 

Die Inhalte sind geeignet für die Bearbeitung vermögensrechtlicher Fälle im Rahmen der Hilfe zum

Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung sowie der ambulanten und vollstationären Hilfe zur Pflege.

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag, Diskussion

SGB I, II, X und XII, Taschenrechner

Hinweise

 

Die Teilnehmer/innen können bis zu 3 Wochen vor der Veranstaltung weitere Themen oder Wünsche beim Studieninstitut Oldenburg einreichen.

 

Für tiefergehende Inhalte zum Immobilienvermögen empfehlen die Teilnahme an unserem Spezialseminar "Vermögensprüfung bei Immobilieneigentum nach dem SGB XII".

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de