53080-27-07

Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Sozialhilfe

Termin/e

30.11.2026, 09:00 Uhr - 01.12.2026, 16:00 Uhr
Oldenburg
22.09.2027, 09:00 Uhr - 23.09.2027, 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

550 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Das zweitägige Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII.

Dozierende/r

Kerstin Kluge

Inhalt

  • Bedarfe für Unterkunft: Begriff, berücksichtigungsfähige und angemessene Unterkunftsaufwendungen nach § 35 SGB XII
  • Bedarfe für Heizung: Begriff, berücksichtigungsfähige und angemessene Heizkosten nach

§ 35 SGB XII

  • Bedarfe bei einem Wechsel der Unterkunft, insbesondere Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten
  • Voraussetzungen für die Direktzahlung an Dritte
  • Verfahrensrechtliche Berücksichtigung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Spezialregelungen für Wohnungen und sonstige Unterkünfte
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der sog. besonderen Wohnform
  • Sonderregelungen in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für das Wohnen mit Angehörigen gemäß der sog. „Differenzmethode“ nach § 42a Absatz 3 SGB XII und in Wohngemeinschaften nach § 42a Absatz 4 SGB XII
  • Inklusive der am 1. Januar 2023 eingetretenen Änderungen z.B. der sog. Karenzzeit

 

Nutzen

Die Sicherung des Wohnraums ist ein existenzielles Bedürfnis. Die Anerkennung der Unterkunfts- und Heizungsbedarfe im SGB XII hat daher eine hohe Praxisrelevanz. Nicht selten führen solche Sachverhalte auch zu Streitfällen vor den Sozialgerichten. Seit der Einführung des § 42a SGB XII gibt es neben der Grundnorm des § 35 SGB XII weitere spezielle Regelungen für bestimmte Wohnformen.

Das zweitägige Seminar vermittelt die gesetzlichen Grundlagen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung im SGB XII. Darüber hinaus werden auch die Voraussetzungen für die Anerkennung von Nebenkostennachforderungen sowie von einmaligen Unterkunfts- und Heizbedarfen behandelt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die speziellen Regelungen für bestimmte Wohnformen im § 42a SGB XII

(bspw. die sog. „besondere Wohnform“). Die Teilnehmenden erhalten Handlungssicherheit bei der Prüfung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung in der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung und bei der Beratung der leistungsberechtigten

Personen zur Thematik. Die komplexe Materie wird dabei mit Fallbeispielen praxisbezogen dargestellt und berücksichtigt einschlägige Rechtsprechung.

Zielgruppe

Fachkräfte im Leistungsbereich des SGB XII, die neu oder wieder in dieses Rechtsgebiet einsteigen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Rechnungsprüfungsämtern und Widerspruchsstellen.

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de