Ziel dieses 3-tägigen Seminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen. 

Teilnehmende haben die Möglichkeit dieses Seminar als Wahlmodul für die Quereinstiegsqualifizierung zu wählen.

Dozierende/r

Teil 1-4: Paul Tomczyk

Teil 5: Carsten Schwitzky

Inhalt

Teil 1: HLU nach Kap. 3 SGB XII und GAE nach Kap. 4 SGB XII

  • Die Anspruchsvoraussetzungen im 3. und 4. Kap. SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt / Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Existenzsicherung)
  • Prüfung der persönlichen Voraussetzungen, Ausschlusstatbestände

Teil 2: Ermittlung der Bedarfe, §§ 27a, 28, 30-35, 42a 42b SGB XII

  • Regelbedarfe und Mehrbedarfe
  • Abweichende Leistungsfestsetzung
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • Einmalige Leistungen

Teil 3: Gewährung von Darlehen nach §§ 37, 37a und 38 SGB XII

  • Ergänzende Darlehen
  • Darlehen bei am Monatsende fälligen Einkünften und bei vorübergehender Notlage

Teil 4: Einkommensberechnung und Vermögensberücksichtigung im SGB XII §§ 82 ff. u. § 90

  • Arten des Einkommens
  • Zuflusstheorie, bereite Mittel
  • Abgrenzung zum Vermögen
  • Nicht anrechenbares Einkommen und Bereinigung des Einkommens
  • Einzusetzendes Vermögen

Teil 5: Aufhebung von Sozialhilfebescheiden / Herstellung der Nachrangigkeit gegenüber vorrangig verpflichteten Trägern 

a) Grundzüge der Systematik zur Aufhebung von Bescheiden:

Es wird die Systematik der Aufhebung von Sozialhilfebescheiden durch das SGB X unter Beachtung der speziellen Regelungen des SGB XII erläutert. Das Seminar zeigt die Abgrenzungen der verschiedenen Aufhebungsregelungen und deren Voraussetzungen auf: 

  • Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Bescheides - § 44 SGB X  
    • Einschränkung des § 44 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides - § 45 SGB X 
  • Aufhebung eines Bescheides mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - § 48 SGB X  
    • Einschränkung des § 48 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Erstattungsanspruch nach Rücknahme / Aufhebung - § 50 Abs. 1 SGB X  
    • Gesamtschuldnerische Haftung bei Drittverschulden gemäß §§ 103 Abs. 1 Satz 2 und 104 SGB XII 

b) Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger 

Die Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen wie z.B. Rente. Im Seminar wird erläutert, wie vorzugehen ist, wenn zwar Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen, diese der leistungsberechtigten Person aber noch nicht zufließen. Beleuchtet wird auch der sozialhilferechtliche Herausgabeanspruch, wenn ein vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger seine Leistung bereits an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt hat. 

  • Erstattungsanspruch des Sozialamtes gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger nach § 104 SGB X  
  • Bedeutung der Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X für den Sozialhilfeträger 
    • Beachtung der hierzu einschlägigen sozialhilferechtlichen Normen zu Erstattungsansprüchen nach § 104 SGB X (§§ 113, 114 SGB XII) 
    • Herausgabeanspruch bei Doppelleistungen nach § 105 SGB XII 

Nutzen

Ziel dieses Seminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt) einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen. 

In 4 Modulen wird Ihnen ein erster Überblick über das materielle Recht des 3. und 4. Kapitels SGB XII sowie die Grundsätze des SGB XII vermittelt.

In einem weiteren Modul erhalten Sie einen Überblick über

  • die Grundzüge der Systematik zur Aufhebung von Bescheiden sowie
  • den Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger

Zielgruppe

Die Weiterbildung eignet sich ideal für neue Mitarbeitende im Sozialamt sowie für Neu- und Quereinsteiger/-innen.

Arbeitsmittel und Methodik

 

Hinweise

1. Teil: 13.09.2027 von 09:00-11:30 Uhr

2. Teil: 13.09.2027 von 12:30-15:00 Uhr

3. Teil: 14.09.2027 von 09:00-11:30 Uhr

4. Teil: 14.09.2027 von 12:30-15:00 Uhr

5. Teil: 15.09.2027 von 09:00-15:00 Uhr

 

Das Seminar findet in fünf Modulen statt.

Die jeweiligen Module können auch einzeln gebucht werden.

Hinweis für Seminarteilnehmende zum Erwerb des NSI-Zertifikats für die Quereinstiegsqualifizierung:

Sie sind zertifikatsberechtigt, wenn Sie Ihre Teilnahme an beiden Pflichtmodulen und an zwei weiteren Wahlmodulen bescheinigen können. Bitte dokumentieren Sie hierzu, welche Seminare Sie bei uns besucht haben. Nach erfolgreichem Abschluss des vierten Moduls teilen Sie bitte Ihrer Ansprechpartnerin im Kunden- und Veranstaltungsservice mit, dass Sie die Ausstellung eines Zertifikats für die Quereinstiegsqualifizierung wünschen. Ihre persönliche Auflistung der durchgeführten Seminare ist hierbei einzureichen.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de