53300-26-01

Kostenersatz und Erbenhaftung im SGB XII (§§ 102 - 105 SGB XII)

Termin/e

08.12.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

275 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Sie wollen eine solide und sichere Grundlage im Bereich der Kostenersatz und Erbenhaftung im SGB XII besitzen? Dann ist dieses Seminar genau das Richtige für Sie.

Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie die Systematik der Ersatzansprüche des SGB XII und deren Voraussetzungen sowie Ausnahmeregelungen kennen und legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis. Ein Skript sowie eine grafische Übersicht zum Thema, in der die Zusammenhänge "auf einen Blick" dargestellt werden, runden das Seminar ab. Berücksichtigt werden hierbei Rechtsprechung und Kommentierung.

Dozierende/r

Carsten Schwitzky

Inhalt

Erbenhaftung (§ 102 SGB XII)

  • Voraussetzungen der Erbenhaftung
  • Ersatzpflichtige Personen
  • Einschränkungen der Erbenhaftung
  • Erlöschen des Anspruchs
  • Verhältnis der Erbenhaftung zu §§ 103,104 SGB XII
  • Verhältnis der Erbenhaftung zu einer darlehnsweisen Gewährung der Sozialhilfe

 

Ersatzansprüche bei sozialwidriger Herbeiführung des Leistungsbezuges (§ 103 SGB XII)

  • Voraussetzungen des Kostenersatzes
  • Absehen von der Heranziehung zum Kostenersatz
  • Erlöschen des Ersatzanspruchs

 

Kostenersatz für zu Unrecht erbrachte Leistungen (§§ 103, 104 SGB XII)

  • Abgrenzung der Ersatzansprüche nach §§ 103 und 104 SGB XII
  • Abgrenzung zum Aufhebungs- und Erstattungsverfahren nach §§ 45 ff. SGB X
  • Voraussetzungen des Kostenersatzes
  • Erlöschen des Anspruchs

 

Kostenersatz bei Doppelleistungen (§ 105 SGB XII)

  • Voraussetzungen des Kostenersatzes
  • Ersatzpflichtige Personen
  • Abgrenzung zur Rückforderung nach dem SGB X

Nutzen

Die Kostenersatzansprüche des SGB XII dienen zur Herstellung der Nachrangigkeit und stehen (teilweise) eigenständig neben dem Rückforderungsverfahren des SGB X. Häufig werden diese Ersatzansprüche jedoch nicht erkannt, was finanzielle Nachteile für die kommunalen Haushalte nach sich ziehen kann.

 

  • Die Kostenersatzansprüche des SGB XII kommen regelmäßig dann in Betracht, wenn der Leistungsbezug sozialwidrig herbeigeführt wurde.
  • In anderen Sachverhalten besteht die Möglichkeit, den Verursacher einer zu Unrecht erbrachten Leistung gesamtschuldnerisch zur Haftung heranzuziehen (bspw. Verhältnis Eltern/Kind).
  • In bestimmten Fällen ist die Erstattung rechtmäßig erbrachter Leistungen durch den Erben eines verstorbenen Leistungsberechtigten gesetzlich vorgesehen.
  • Sofern Erstattungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger nach § 104 SGB X scheitern, kommt in bestimmten Konstellationen ein Ersatzanspruch für Doppelleistungen in Betracht.

 

Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie die Systematik der Ersatzansprüche des SGB XII und deren Voraussetzungen sowie Ausnahmeregelungen kennen und legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis. Ein Skript sowie eine grafische Übersicht zum Thema, in der die Zusammenhänge "auf einen Blick" dargestellt werden, runden das Seminar ab. Berücksichtigt werden hierbei Rechtsprechung und Kommentierung.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen der Sozial- und Rechnungsprüfungsämter

Arbeitsmittel und Methodik

Folienvortrag, Diskussion

SGB I, SGB X, SGB XII

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de