Die Kostenersatzansprüche des SGB XII dienen zur Herstellung der Nachrangigkeit und stehen (teilweise) eigenständig neben dem Rückforderungsverfahren des SGB X. Häufig werden diese Ersatzansprüche jedoch nicht erkannt, was finanzielle Nachteile für die kommunalen Haushalte nach sich ziehen kann.
- Die Kostenersatzansprüche des SGB XII kommen regelmäßig dann in Betracht, wenn der Leistungsbezug sozialwidrig herbeigeführt wurde.
- In anderen Sachverhalten besteht die Möglichkeit, den Verursacher einer zu Unrecht erbrachten Leistung gesamtschuldnerisch zur Haftung heranzuziehen (bspw. Verhältnis Eltern/Kind).
- In bestimmten Fällen ist die Erstattung rechtmäßig erbrachter Leistungen durch den Erben eines verstorbenen Leistungsberechtigten gesetzlich vorgesehen.
- Sofern Erstattungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger nach § 104 SGB X scheitern, kommt in bestimmten Konstellationen ein Ersatzanspruch für Doppelleistungen in Betracht.
Im Rahmen der Veranstaltung lernen Sie die Systematik der Ersatzansprüche des SGB XII und deren Voraussetzungen sowie Ausnahmeregelungen kennen und legen so die Grundlage für eine sichere Rechtsanwendung in der Praxis. Ein Skript sowie eine grafische Übersicht zum Thema, in der die Zusammenhänge "auf einen Blick" dargestellt werden, runden das Seminar ab. Berücksichtigt werden hierbei Rechtsprechung und Kommentierung.