54015-26-01

Inhouse-Seminar: Eingliederungshilfe nach dem SGB IX

Termin/e

31.12.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
31.12.2027, 09:00 - 16:00 Uhr

Teilnahmeentgelt

Preis auf Anfrage

Anmeldung und Preisangebot auf Anfrage.

Durch das BTHG wurde die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung neu ausgestaltet. Die leistungsberechtigte Person steht im Mittelpunkt des Verfahrens und die Leistungen der Eingliederungshilfe sind personenzentriert auszugestalten.

Mit BENi wurde das Bedarfsermittlungsinstrument mit dem neuen Gesamtplanverfahren verbunden. Die veränderten gesetzlichen Grundlagen, die Kooperation mit anderen REHA-Trägern und die Einführung von personenzentrierten Leistungen erfordern im hohen Maße die Kooperation aller beteiligten Fachkräfte.

Für die Landkreise und kreisfreien Städte in Niedersachsen ergeben sich Herausforderungen. Personalfluktuation, enge finanzielle Spielräume bei gleichzeitig hohen Erwartungshaltungen der leistungsberechtigten Menschen, schwierigen Verhandlungen mit den Leistungserbringern, sowie die allgemeine politische Lage wirken auf die tägliche Arbeitssituation.

Eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Inhouse-Veranstaltung kann in dieser Situation unterstützen, um die tägliche Arbeit auf die veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen einzustellen.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot!

Dozierende/r

Thomas Nowack

Inhalt

Jede Organisation hat individuelle Fortbildungsbedürfnisse, die neben der allgemeinen Fachlichkeit auch die jeweiligen organisatorischen Verhältnisse und örtlichen Vorgaben zu den Eingliederungshilfeleistungen abbilden.

Die Inhalte dieser Fortbildung werden mit den örtlichen Eingliederungshilfeträger passgenau im Vorfeld abgestimmt. Die Eingliederungshilfeträger definieren die Themen, inhaltliche Tiefe und stimmen diese mit dem vorgesehenen Referierenden ab.

Diese Fortbildung kann sich mit begrenzten Sachverhalten befassen, die im Alltag umzusetzen sind, z.B.:

  • Antragstellung und Zuständigkeitsklärung nach §§ 14, 98 SGB IX
  • Kooperation mit anderen REHA-Trägern unter der Vorgabe des § 15 SGB IX
  • Allgemeine Information aller Mitarbeitenden über die konkreten Leistungen der Eingliederungshilfe
  • Spezielle Leistungen der EGH, z.B. die Assistenzleistung oder Leistungen zur Beschäftigung
  • Beitrag und Vermögenseinsatz
  • usw …

Die Themen können auf bestimmte Mitarbeitendengruppen zugeschnitten werden oder auch für alle im Einzelfall beteiligten Mitarbeitenden.

Rechtliche Themen auch für die Teilhabeplaner/-innen.

Themen, die professionsübergreifend bearbeitet werden sollen – z.B. Umsetzung von Zielen in Leistung, Begrenzung von Leistungen auf notwendige Leistungen, Nachrang …

Die Führungskräfte, die die Inhalte mit dem Referierenden absprechen, nehmen an der Veranstaltung teil.

Nutzen

Als Eingliederungshilfeträger können Sie direkt Einfluss auf die zu vermittelnde Inhalte nehmen und das Seminar passgenau für Ihre Mitarbeitenden ausrichten.

Ihr Gewinn:

  • Wissensvermittlung, die der inhaltlichen Haltung des örtlichen EGH-Trägers entspricht
  • Kooperation zwischen den beteiligten Fachkräften anregen
  • Teambildungsprozess initiieren
  • Gegenseitiges Verständnis zu den Anforderungen an die jeweiligen Professionen anregen
  • Abbau von internen Hemmnissen
  • Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse
  • …..

Zielgruppe

Landkreise und kreisfreie Städte, die Angelegenheiten der Eingliederungshilfen für volljährige Menschen mit Behinderung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches IX bearbeiten.

Mitarbeitende, die in Kooperation mit anderen Fachkräften die Teilhabeplanung und das Verwaltungsverfahren nach dem SGB IX umsetzen.

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag, Diskussion, Fallbespiele

Je nach Ausgestaltung des Seminares können auch örtliche Fallbeispiele zur Verfügung gestellt werden, um bestimmte Themen zu unterstützen.

z.B.:

  • Thema Assistenzleistungen für Schulkinder bei der Freizeitgestaltung – Ziel war es, minderjährige Menschen außerhalb der Schule in Sport und Freizeit zu inkludieren und Selbstständigkeit zu fördern. Das Fallbeispiel als Vorgabe der Fachleitung diente zur Diskussion der in den Blick zunehmenden Aspekte in den Einzelfällen.

oder

  • Budget für Arbeit

SGB IX

Örtliche Regelungen

Hinweise

Gemeinsam mit dem vorgesehenen Dozenten wird die Inhouse-Veranstaltung inhaltlich geplant, terminlich abgestimmt und durchgeführt.

Im Regelfall liegen ca. 3 Monate zwischen erster Kontaktaufnahme und Durchführung der Veranstaltung. Bei der Terminierung werden die örtlichen Bedürfnisse berücksichtigt.

Diese Veranstaltung kann von Ihnen gesondert angefragt werden und wird individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten.

Aufgrund der Mitgliedschaft im Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung e. V. (NSI) können uns unsere Mitgliedskommunen direkt mit der Durchführung von Inhouse-Veranstaltungen ohne die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens beauftragen.

Kontakt

Frau Stefanie Nibbrig
Telefon: 0511 1609-6029
E-Mail: Stefanie.Nibbrig(at)nsi-hsvn.de