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Die Kommunalaufsicht: Was darf sie, was darf sie nicht?

Termin/e

23.11.2026, 15:00 Uhr - 25.11.2026, 17:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

310 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Dozierende/r

Georg J. Gruber-Pickartz

Inhalt

  • „Aufsicht ist nicht gleich Aufsicht!“ – Rechtsaufsicht in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises und Fachaufsicht an Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises – Gemeinsamkeiten und Unterschiede
  • Wie kann die Aufsichtsbehörde ihrer gesetzlichen Unterstützungs- und Beratungsaufgabe wirkungsvoll nachkommen?
  • Erteilen und verweigern von Genehmigungen durch die Aufsichtsbehörde (§ 176 NKomVG): Ermessen oder strikte Bindung an gesetzliche Vorgaben?
  • Aufsichtsbehördliche Genehmigungen mit „Maßgaben“ und Nebenbestimmungen (Befristungen, Bedingungen, Auflagen, Widerrufsvorbehalte, Auflagenvorbehalte)
  • Die zentrale Schranke für das Handeln der Aufsichtsbehörde: Tatsächliche und einwandfreie Wahrnehmung des Aufsichtsermessens und Verhältnismäßigkeit aufsichtsbehördlicher Entscheidungen im Einzelfall
  • Berichtsanforderungen, Vor-Ort-Termine und Akteneinsicht - Wie weit geht das Unterrichtungsrecht der Aufsichtsbehörde gegenüber der Kommune (§ 172 NKomVG)?
  • Die förmliche Beanstandung und Aufhebung rechtswidriger Maßnahmen von Kommunen durch die Aufsichtsbehörde (§ 173 NKomVG) – Voraussetzungen, Verfahren und rechtliche Wirkungen
  • Das Anordnungsrecht der Aufsichtsbehörden bei Nichterfüllung gesetzlicher Pflichten oder Aufgaben durch die Kommune (§ 174 Absatz 1 NKomVG)
  • Nur in extremen Fällen möglich: Ersatzvornahme durch die Aufsichtsbehörde (§ 174 Absatz 2 NKomVG)und Bestellung eines „Staatskommissars“ (§ 175 NKomVG)
  • Wie prüfe ich, ob eine aufsichtsbehördliche Maßnahme im Einzelfall rechtmäßig oder rechtswidrig ist?
  • „Wenn Gespräche nichts mehr bringen“ - Der Gang zum Verwaltungsgericht: Rechtsschutz der Kommune gegenüber aufsichtsbehördlichen Maßnahmen

Nutzen

Aufgrund ihres Selbstverwaltungsrechts treffen Städte, Gemeinden, Samtgemeinden und Landkreise täglich vielfältige Entscheidungen in eigener Verantwortung. Aber welche Rolle kommt hierbei der staatlichen Aufsicht über die Kommunen zu? Welche Aufgaben haben die Aufsichtsbehörden und wie ist das Verhältnis von Kommunen und Aufsicht im Einzelnen gesetzlich austariert? Welche Maßnahmen der Aufsichtsbehörde muss sich eine Kommune „gefallen lassen“ und an welcher Stelle überschreitet die Aufsichtsbehörde ihre Kompetenzen? Welche Abwehrmöglichkeiten stehen der Kommune zur Verfügung, wenn sie mit dem Agieren der Aufsichtsbehörde im Einzelfall nicht einverstanden ist? Dieses Seminar informiert Sie über die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Miteinander von Kommunen und Aufsichtsbehörden. Denn Konflikte zwischen Kommune und Aufsicht können vermieden werden, wenn die Akteure beider Seiten wissen, welche Möglichkeiten und Grenzen für die staatliche Aufsicht über Kommunen bestehen.

Zielgruppe

Mitarbeiter/innen von Kommunen und Aufsichtsbehörden.

Arbeitsmittel und Methodik

Information und Diskussion

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach leider nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de