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Rechtsfragen des Sitzungsprotokolls

Termin/e

01.12.2026, 15:00 Uhr - 02.12.2026, 17:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

320 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

Kurz-Online Format am Nachmittag jeweils von 15-17 Uhr

Dozierende/r

Georg J. Gruber-Pickartz

Inhalt

  • Wer bestimmt die Protokoll führende Person?
  • Was muss in dem Protokoll enthalten sein? – Der gesetzliche Mindestinhalt von Sitzungsprotokollen.
  • Was kann darüber hinaus in da Protokoll aufgenommen werden, was ist hierbei sinnvoll, was ist weniger angezeigt?
  • Wer bestimmt letztendlich, was in das Protokoll aufgenommen wird … und was nicht?
  • Sinnvolle Regelungen der Geschäftsordnung über das Sitzungsprotokoll.
  • Das Protokoll als öffentliche Urkunde im Sinne von § 415 der Zivilprozessordnung.
  • Rechtliche Anforderungen an die Darstellung des Sitzungsgeschehens in dem Protokoll – Gibt es ein Formulierungsermessen der protokollierenden Person?
  • Rechte und Obliegenheiten der Mandatsträger/innen in Bezug auf das Protokoll.
  • Insbesondere: Einwendungen von Mandatsträger/innen gegen den Inhalt des Protokolls – Wer kann was bis wann rügen?
  • Muss das Protokoll durch die Vertretung „genehmigt“ werden?
  • Wie ist über die Berechtigung von Einwendungen gegen den Inhalt eines Protokolls zu entscheiden?
  • Kann ein Protokoll nachträglich korrigiert oder geändert werden?
  • Der Umgang mit Einsichtsbegehren von Mandatsträger/innen und Dritten.

 

 

Nutzen

Die Sitzungen kommunaler Gremien werden mittels hierüber angefertigter Protokolle dokumentiert. In der Praxis richtet sich hierbei die Aufmerksamkeit naturgemäß in erster Linie der sprachlichen Ausgestaltung von Niederschriften. Darüber hinaus bestehen aber auch diverse rechtliche Fragen, die in diesem Seminar behandelt werden.

 

Insbesondere erfahren Sie, worauf bei der Abfassung von Protokollen in rechtlicher Hinsicht zu achten ist, wie mit Einwendungen gegen das Protokoll umzugehen ist und durch wen und wie etwaige „Korrekturen“ eines Protokolls rechtlich einwandfrei erfolgen können.

 

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Betreuung von Räten, Kreistagen oder Ausschüssen betraut sind

Arbeitsmittel und Methodik

Referat, Behandlung von Fragen der Teilnehmenden, Gruppen- und Plenardiskussionen, Seminarpapier, weitere Materialien für die Teilnehmenden

Bitte bringen Sie zu diesem Seminar aktuelle Textausgaben des NKomVG, der Hauptsatzung Ihrer Kommune und der Geschäftsordnung Ihrer Vertretung mit.

Hinweise

 

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

Anmeldung

 

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und auch eine Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de