74015-26-02

Allgemeines Gefahrenabwehr- und Ordnungsrecht in der Arbeitspraxis: Rechtsfragen und Verfahren

Termin/e

16.09.2026, 09:00 Uhr - 17.09.2026, 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

580 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung.

Einarbeitung leicht gemacht! Erlernen Sie in unserem Seminar die Grundlagen für den rechtssicheren Umgang im Gefahrenabwehr- und Ordnungsrecht.

Dozierende/r

Thomas Wiesenmüller

Inhalt

  • Systematik des NPOG, allgemeine und spezielle Eingriffsgrundlagen, Subsidiaritätsprinzip
  • Aufgaben und Befugnisse zur Gefahrenabwehr, Vollzug und Vollzugshilfe
  • Bestellung von Vollzugsbeamten
  • Gefahrenbegriff(e)
  • Merkmale der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Behörden der Gefahrenabwehr und Zuständigkeitsregelungen
  • Allgemeine Rechtmäßigkeitsanforderungen (Entschließungs- und Auswahlermessen, Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
  • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr (VA, VO, anderer Eingriff)
  • Verantwortlichkeit(en)
  • Zwangsmittel und sofortiger Vollzug
  • Abgrenzung des Gefahrenabwehrrechts zum Ordnungswidrigkeiten- und zum Strafrecht
  • Kosten und Gebühren

Nutzen

Ein hoher Anteil kommunaler Aufgaben ist geprägt durch ordnungs- und gefahrenabwehrrechtliche Bezüge. Dieses Seminar soll die Einarbeitung in diese Aufgabengebiete erleichtern und Ihnen anhand zahlreicher Fallbeispiele eine erste Grundlage für den rechtssicheren Umgang mit allgemeinen und speziellen Eingriffsgrundlagen, Aufgaben und Befugnissen sowie Maßnahmen des Ordnungs- und Gefahrenabwehrrechts bieten.

 

Zielgruppe

Beschäftigte aller Verwaltungsbereiche.

Arbeitsmittel und Methodik

Information mit Diskussion, Fallbeispiele und deren Besprechung, ggf. Partner- und Gruppenarbeit, Übungen.

 

Hinweise

 

Das Seminar richtet sich insbesondere an diejenigen, die demnächst „neu“ ordnungs- und gefahrenabwehrrechtliche Aufgabenbereiche übernehmen werden oder sich gerade in der Einarbeitungsphase befinden. Darüber hinaus können selbstverständlich auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilnehmen, die aus anderen Gründen die Rechtskenntnisse des Ordnungs- und Gefahrenabwehrrechts aufarbeiten und auf den neuesten Stand bringen wollen.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de