74020-26-02

Das behördliche Betretungsrecht - ein Vorschriftendschungel

Termin/e

10.08.2026, 09:00 Uhr - 11.08.2026, 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

580 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer.

Das Betreten und Durchsuchen von Wohnungen, Gebäuden oder Geschäftsräumen ist eine sensible Maßnahme, die mit Sorgfalt und gebotener Vorsicht durchgeführt werden muss. Sie möchten Sicherheit in der Durchführung gewinnen? Dann unterstützen wir Sie gerne dabei, das Geflecht der Regelungen zum Betretungsrecht zu entwirren und zeigen Ihnen praxisorientierte Lösungen auf.

 

 

Dozierende/r

Andreas Ferkau

Inhalt

  • Rechtlicher Überblick zu den Arten des behördlichen Betretungsrechts
  • Erstreckung des Schutzgutes gemäß Art.13 GG auf Geschäftsräume
  • Der Unterschied zwischen Betreten und Durchsuchen
  • Unterschiede beim Betretungsschutz zwischen Wohnung und Grundstück
  • Behördliche Betretungsrechte durchsetzen - rechtliche Möglichkeiten
  • Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Spezielle Rechtsfragen:
    • rechtskonforme Informationen
    • Rechtsgutinhaber gem. Art.13 GG
    • Auskunft und Nachschau gemäß landesrechtlicher Vorschriften und Konformität mit Art.13 GG

 

Die Veranstaltung findet am 1. Tag von 09:00 bis 16:30 Uhr und am 2. Tag von 08:00 bis 15:30 Uhr statt.

Nutzen

Das Betreten und ggf. auch Durchsuchen von Geschäftsräumen und Wohnungen durch Behördenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter ist ein "Graubereich" im Geflecht unübersichtlicher und uneinheitlicher Rechtsvorschriften. In diesem Seminar werden die gesetzlichen Regelungen anwendungssicher und praxisgerecht erarbeitet.

Zielgruppe

Mitarbeiter von Städten und Gemeinden sowie Landkreisen, die Betretungs- und Nachschaurechte wahrnehmen müssen (Bauämter, Gewerbeämter, Umweltämter, Ordnungsämter bzw. Aufsichtsbehörden der Landkreise). Grundkenntnisse im Verwaltungsrecht werden vorausgesetzt. Das Seminar ist nicht ausgerichtet auf die Belange der Vollstreckungsbediensteten.

Arbeitsmittel und Methodik

Information mit Diskussion, Fallbeispiele und deren Besprechung

 

Hinweise

 

Die Teilnehmerzahl ist auf max. 12 Personen begrenzt.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de