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Humanitäres Aufenthaltsrecht –Wie kann ich in der Praxis vorgehen?

Termin/e

24.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg
16.06.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

250 Euro

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

****Neues Seminar***

Dozierende/r

Nils Schorn

 

Herr Schorn ist seit 2018 im Ausländerbüro der kreisfreien Stadt Oldenburg tätig. Der Verwaltungsfachwirt ist dort Grundsatzsachbearbeiter und stellvertretener Leiter des Bereichs Humanitäres Ausländerangelegenheiten und beschäftigt sich dabei überwiegend mit der Bearbeitung von humanitären Aufenthaltstiteln, die Prüfung und Ausstellung von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen, Zuweisungen/ Umverteilungen inkl. Wohnsitzauflagen sowie mit der Aufenthaltsbeendigung inkl. Ausweisungen. Die Vermittlung und die Einarbeitung von und in aufenthaltsrechtlichen und asylrechtlichen Grundlagen der Neueinsteiger im Ausländerrecht gehört ebenfalls zu seinen Aufgaben.

Inhalt

Ziel ist die rechtssichere Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 5 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Abschnitt ist immer wieder von Veränderungen des Gesetzgebers betroffen. Nach der Flüchtlingskrise erfüllen viele Ausländer nunmehr die Voraufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis oder einer Bleiberechtsreglung nach §§ 25a/ 25b AufenthG, sodass die Fallbearbeitung in der Ausländerbehörde sich vermehrt auf diesen Personenkreis bezieht.

 

  • Für eine allumfassende Betrachtung wird auch auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (Klärung der Identität, Passpflicht, Sicherstellung des Lebensunterhalt) eingegangen
  • Schwerpunkte: derzeitige niedersächsische Erlasslage unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung und Erlasse des Bundesministerium des Inneren und für Heimat
  • Bleiberechtsmöglichkeiten nach dem Chancenaufenthaltsrecht (§§ 25a/ 25b AufenthG) und der Niederlassungserlaubnisse nach § 26 Abs. 3 und § 26 Abs. 4 AufenthG
  • Asylverfahren: Vom Asylantrag bis zur Entscheidung (Formen der Ablehnung und Zuerkennung eines Schutzstatus)
  • Umsetzung einer positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 1 – 3. Duldung nach § 60a AufenthG
  • Grundlagen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Vorübergehender Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine)
  • Grundlagen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
  • Wohnsitzauflage nach §§ 12, 12a, 61 Abs. 1d AufenthG, § 60 AsylG (Verhältnis zueinander) und andere Nebenbestimmungen

 

Nutzen

Ziel soll es sein die Handlungskompetenz zu stärken. Neben den rechtlichen Grundlagen besteht ein wichtiger Baustein im regen Erfahrungsaustausch. Hierzu können relevante Themen gerne vorab übermittelt werden.

Die dem Seminar handlungsleitenden Fragen sollen im Fokus stehen: „Wie packe ich den Fall an? Wie kann ich in der Praxis vorgehen?“. Es sollen dabei im Plenum Handlungsalternativen aufgezeigt bzw. erarbeitet werden.

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag, Diskussion, Plenum

 

Hinweise

Das Seminar richtet sich ausdrücklich an Mitarbeitende einer Ausländerbehörde. Angesprochen werden sowohl Beschäftigte mit wenigen Grundkenntnissen im Aufenthaltsrecht, als auch an bereits erfahrene.

 

 

 

Präsenz am Bildungszentrum von 09-16 Uhr mit insg 8 UE

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de