74550-26-01

Europarechtliche Vorgaben und das Waffenrecht

Termin/e

09.09.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

290 EUR

 

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Plus Update im Sprengstoffgesetz

Dozierende/r

Edgar Engel

Inhalt

 

  • Unzuverlässigkeit (§ 5 WaffG) des Waffenbesitzers
  • persönliche Eignung des Waffenbesitzers, insbesondere Abhängigkeit von Alkohol (§ 6 WaffG)
  • Erteilung/Widerruf von waffenrechtlichen Erlaubnissen
  • Transport von Waffen und Munition
  • Aufbewahrung von Waffen und Munition (§ 36 WaffG)
  • Kontrollbefugnis der Behörden (§ 36 Abs. 3 WaffG)
  • Waffenverbote im Einzelfall (§ 41 WaffG)

sowie Neuregelungen seit dem 01.09.2020:

 

  • verbotene Gegenstände
  • wesentliche Bestandteile von Schusswaffen
  • Gegenstände, die in das Waffenrecht aufgenommen wurden
  • bisher erlaubnisfreie Waffen, die nunmehr erlaubnispflichtig sind
  • Aufbewahrung von Salutwaffen und unbrauchbar gemachten Waffen
  • Nachweispflichten der Waffenbesitzer
  • Waffenverbotszonen.

Nutzen

Der Gesetzgeber hat das Waffenrecht mit dem EU-Recht harmonisiert und damit in weiten Teilen wesentlich geändert. Gegenstände, die bisher erlaubnisfrei waren und teilweise vom Waffenrecht bisher nicht erfasst wurden, sind verboten oder auf einmal erlaubnispflichtig. Die bisherigen Regelungen wurden in andere Paragraphen verschoben und teilweise ergänzt.

Darüberhinaus wurden neue Vorschriften zur Prüfung der Zuverlässigkeit und des Fortbestehens des Bedürfnisses gefasst. Zudem wird das Nationale Waffenregisters auf die Waffenhersteller und -händler erweitert, was sich auf die tägliche Arbeit in der Sachbearbeitung auswirken wird. Die EU pürft ein generelles Verbot von Blei in Munition. Die Entscheidung wird vermutlich einen erheblichen Mehraufwand für die Waffenbehörden bedeuten. Um diesen neuen Herausforderungen gewachsen zu sein, werden mit diesem Seminar die waffenrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Neuregelungen für die Praxis besprochen.

Zielgruppe

Beschäftigte, die die Aufgaben der Waffenbehörde in den Kommunen wahrnehmen.

Arbeitsmittel und Methodik

Information und Diskussion, praktische Fallbeispiele

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de