76705-26-02

Rechtsgrundlagen Katastrophenschutz und NPOG

Termin/e

24.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg

Teilnahmeentgelt

290,00 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung.

***NEU IM PROGRAMM***

Dozierende/r

Lena Wieckhorst

Inhalt

  • Begriffserläuterungen
  • Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen (u. a. NKatSG, FwDV 100, NPOG)
  • Rolle und Zuständigkeiten der unteren und oberen Katastrophenschutzbehörden
  • Aufgaben der Gefahrenabwehrbehörden im Katastrophenschutz
  • Grundlagen der Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzplanung
  • Raum für Austausch, Praxisbeispiele und Fragen
  • Zusammenfassung und Feedback

 

 

 

Nutzen

Die Teilnehmenden erhalten einen fundierten Überblick über die Rechtsgrundlagen des Katastrophenschutzes in Niedersachsen und gewinnen Sicherheit im Umgang mit ihren Aufgaben und Zuständigkeiten.

Im Seminar profitieren sie insbesondere von:

  • einem verständlichen Einstieg in die rechtlichen Grundlagen und Strukturen
  • klarer Einordnung von Zuständigkeiten, Rollen und Verantwortlichkeiten
  • praxisnahen Erläuterungen zentraler Begriffe und Verfahren
  • konkreten Hinweisen zur Erstellung und Anwendung von Gefahrenabwehr- und Katastrophenschutzplänen
  • Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen und Best-Practice-Beispielen
  • Raum für Fragen, Diskussion und individuelle Problemstellungen aus der eigenen Praxis

Ziel ist es, Handlungssicherheit zu stärken und die Teilnehmenden in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben im Bevölkerungsschutz rechtssicher und effektiv wahrzunehmen.

 

 

 

 

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich an Führungskräfte und Mitarbeitende aus Verwaltung, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), die mit Aufgaben der Gefahrenabwehr und des Katastrophenschutzes befasst sind.

Arbeitsmittel und Methodik

- Fachvortrag mit Praxisbeispielen

 

- Gruppenarbeit

 

NKatSG, FwDV100, NPOG (digital und ausgedruckt)

Hinweise

 

Es sind keine vertieften juristischen Vorkenntnisse erforderlich.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich weiterhin auch kurzfristig noch einzelne Interessenten verbindlich anmelden, sofern die Durchführung gesichert ist und noch freie Plätze vorhanden sind.

Kontakt

Frau Christine Rüdebusch
Telefon: 0511 1609-6027
E-Mail: christine.ruedebusch(at)nsi-hsvn.de