11230-27-01

KAV Niedersachsen: Übertarifliche Leistungen – zulässige und unzulässige Anreize in der niedersächsischen Kommunalverwaltung

Termin/e

16.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
16.09.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
19.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
11.02.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
05.04.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg
06.07.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
13.09.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
06.12.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

240 EUR für KAV-Mitglieder

270 EUR für Nicht-KAV-Mitglieder

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung

Dozierende/r

Cordula König

Inhalt

  • Einführung in die Problematik
  • Warum ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen?
  • Tarifbindung und Satzungsbindung
  • Exkurs zu § 107 Abs. 2 NKomVG
  • Allgemein zugelassene über-/außertarifliche Leistungen des KAV Niedersachsen und der VKA im Einzelnen
    • KAV-Arbeitsmarktrichtlinie
    • Fachkräfte-Richtlinie der VKA
    • Kumulation von Zulagen zur Personalgewinnung
    • Praktikantenrichtlinien der VKA
    • Übertarifliche Zahlungen an Praktikantinnen und Praktikanten in praxisintegrierten dualen Studiengängen
    • Übertarifliche Zahlungen an Studierende außerhalb dualer Studiengänge
    • Beförderung der freiwilligen Altersversorgung/Entgeltumwandlung
    • Übertragung von Resturlaub
    • Gesundheitsförderung
    • Sonstige Geldzuwendungen
    • Betriebliche Altersvorsorge/zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
    • Aufwandsentschädigungen für die/den allgemeine/-n Vertreter/-in der/des Hauptverwaltungsbeamtin bzw. -beamten
    • Ausnahmsweise Absehen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    • Zulassung übertariflicher Eingruppierung erster Vorzimmerkräfte
    • Eingruppierung der als technische Mitarbeiter/-innen eingesetzten Straßenwärter/-innen
    • VKA-Richtlinie für Erzieher/-innen

Nutzen

Aufgrund erheblichen und weiterhin steigenden Fachkräftemangels besteht immer häufiger der Wunsch und auch die Notwendigkeit für kommunale Arbeitgeber/-innen, qualifiziertes Personal mit übertariflichen Leistungen anzuwerben oder es auf diese Weise zu halten.

Doch Vorsicht, ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen! Die meisten niedersächsischen Kommunen sind als ordentliche Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) tarifgebunden. Zudem fallen sie unter die Regelung des § 107 Abs. 2 NKomVG. Ohne gesonderte Genehmigung sowohl des KAV Niedersachsen als auch des Niedersächsischen Innenministeriums ist es nicht zulässig, tarifvertraglich nicht vorgesehene Zahlungen zu leisten oder sonstige übertarifliche und außertarifliche Leistungen zu erbringen.

Dieses Seminar widmet sich vollumfänglich dieser Thematik und schafft Klarheit im Arbeitsalltag, welche über- und außertariflichen Leistungen für Mitglieder des KAV Niedersachsen erlaubt sind und welche nicht.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende der Personalämter und -abteilungen

Arbeitsmittel und Methodik

Präsentationsbegleiteter Vortrag (Powerpoint), ausführliche Unterlagen, Rechtsprechungsnachweise und Quellenangaben für die Teilnehmenden, Besprechung häufig auftretender Fragestellungen in der Praxis, auf Wunsch Besprechung konkreter Fälle aus der Personalpraxis der Teilnehmenden.

 

Hinweise

 

Das NSI veranstaltet in Zusammenarbeit mit den Experten des KAV Niedersachsen Fortbildungsveranstaltungen aus den Bereichen des Arbeits-, Tarif- und Sozialrechts.

Bitte beachten Sie, dass dieses Seminar zulassungsbeschränkt ist. Es richtet sich ausschließlich an Personen in ihrer Funktion als Vertreter/-in des öffentlichen Arbeitgebers (Führungskräfte, Personalverantwortliche sowie Mitarbeitende der Personalämter und -abteilungen). Personen in ihrer Vertreterrolle von Arbeitnehmenden (Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretungen etc.) sind nicht Zielgruppe dieses Seminars. Für diese Zielgruppe fragen Sie gern nach entsprechend ausgerichteten anderen Seminaren nach.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

 

Bitte beachten Sie unter "Hinweise" die Zulassungsbeschränkungen zu dieser Veranstaltung.

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de