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KAV Niedersachsen: Übertarifliche Leistungen – zulässige und unzulässige Anreize in der niedersächsischen Kommunalverwaltung

Termin/e

16.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
16.09.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
19.11.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
11.02.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
05.04.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg
06.07.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
13.09.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
06.12.2027, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

240 EUR für KAV-Mitglieder

270 EUR für Nicht-KAV-Mitglieder

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet. Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Teilnahmelizenz, die Veranstaltungsunterlagen und eine Technikpauschale

Dozierende/r

Cordula König

Inhalt

  • Einführung in die Problematik
  • Warum ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen?
  • Tarifbindung und Satzungsbindung
  • Exkurs zu § 107 Abs. 2 NKomVG
  • Allgemein zugelassene über-/außertarifliche Leistungen des KAV Niedersachsen und der VKA im Einzelnen
    • KAV-Arbeitsmarktrichtlinie
    • Fachkräfte-Richtlinie der VKA
    • Kumulation von Zulagen zur Personalgewinnung
    • Praktikantenrichtlinien der VKA
    • Übertarifliche Zahlungen an Praktikantinnen und Praktikanten in praxisintegrierten dualen Studiengängen
    • Übertarifliche Zahlungen an Studierende außerhalb dualer Studiengänge
    • Beförderung der freiwilligen Altersversorgung/Entgeltumwandlung
    • Übertragung von Resturlaub
    • Gesundheitsförderung
    • Sonstige Geldzuwendungen
    • Betriebliche Altersvorsorge/zusätzlicher Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung
    • Aufwandsentschädigungen für die/den allgemeine/-n Vertreter/-in der/des Hauptverwaltungsbeamtin bzw. -beamten
    • Ausnahmsweise Absehen von der Ausbildungs- und Prüfungspflicht
    • Zulassung übertariflicher Eingruppierung erster Vorzimmerkräfte
    • Eingruppierung der als technische Mitarbeiter/-innen eingesetzten Straßenwärter/-innen
    • VKA-Richtlinie für Erzieher/-innen

Nutzen

Aufgrund erheblichen und weiterhin steigenden Fachkräftemangels besteht immer häufiger der Wunsch und auch die Notwendigkeit für kommunale Arbeitgeber/-innen, qualifiziertes Personal mit übertariflichen Leistungen anzuwerben oder es auf diese Weise zu halten.

Doch Vorsicht, ohne Genehmigung keine übertariflichen Zahlungen! Die meisten niedersächsischen Kommunen sind als ordentliche Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Niedersachsen (KAV) tarifgebunden. Zudem fallen sie unter die Regelung des § 107 Abs. 2 NKomVG. Ohne gesonderte Genehmigung sowohl des KAV Niedersachsen als auch des Niedersächsischen Innenministeriums ist es nicht zulässig, tarifvertraglich nicht vorgesehene Zahlungen zu leisten oder sonstige übertarifliche und außertarifliche Leistungen zu erbringen.

Dieses Seminar widmet sich vollumfänglich dieser Thematik und schafft Klarheit im Arbeitsalltag, welche über- und außertariflichen Leistungen für Mitglieder des KAV Niedersachsen erlaubt sind und welche nicht.

Zielgruppe

Führungskräfte, Personalleitungen, Mitarbeitende in Personalabteilungen sowie alle weiteren Interessierten

Arbeitsmittel und Methodik

Präsentationsbegleiteter Vortrag (Powerpoint), ausführliche Unterlagen, Rechtsprechungsnachweise und Quellenangaben für die Teilnehmenden, Besprechung häufig auftretender Fragestellungen in der Praxis, auf Wunsch Besprechung konkreter Fälle aus der Personalpraxis der Teilnehmenden.

 

Hinweise

 

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook, einen Lautsprecher sowie Mikrofon – gern ein Headset, um Rückkopplungen zu vermeiden. Eine Kamera ist nicht zwingend erforderlich. Dennoch freuen wir uns stets, wenn Teilnehmer/innen mit Kamera teilnehmen. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome / iOS Geräte: Safari) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de