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Neu im Sozialamt - Teil 5: Aufhebung von Sozialhilfebescheiden / Herstellung der Nachrangigkeit gegenüber vorrangig verpflichteten Trägern

Ziel dieses Seminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen. 

Dozierende/r

Teil 1-4: Paul Tomczyk

Teil 5: Carsten Schwitzky

Inhalt

Teil 5: Aufhebung von Sozialhilfebescheiden / Herstellung der Nachrangigkeit gegenüber vorrangig verpflichteten Trägern 

a) Grundzüge der Systematik zur Aufhebung von Bescheiden:

Es wird die Systematik der Aufhebung von Sozialhilfebescheiden durch das SGB X unter Beachtung der speziellen Regelungen des SGB XII erläutert. Das Seminar zeigt die Abgrenzungen der verschiedenen Aufhebungsregelungen und deren Voraussetzungen auf: 

  • Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Bescheides - § 44 SGB X  
    • Einschränkung des § 44 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides - § 45 SGB X 
  • Aufhebung eines Bescheides mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - § 48 SGB X  
    • Einschränkung des § 48 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Erstattungsanspruch nach Rücknahme / Aufhebung - § 50 Abs. 1 SGB X  
    • Gesamtschuldnerische Haftung bei Drittverschulden gemäß §§ 103 Abs. 1 Satz 2 und 104 SGB XII 

b) Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger 

Die Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen wie z.B. Rente. Im Seminar wird erläutert, wie vorzugehen ist, wenn zwar Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen, diese der leistungsberechtigten Person aber noch nicht zufließen. Beleuchtet wird auch der sozialhilferechtliche Herausgabeanspruch, wenn ein vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger seine Leistung bereits an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt hat. 

  • Erstattungsanspruch des Sozialamtes gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger nach § 104 SGB X  
  • Bedeutung der Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X für den Sozialhilfeträger 
    • Beachtung der hierzu einschlägigen sozialhilferechtlichen Normen zu Erstattungsansprüchen nach § 104 SGB X (§§ 113, 114 SGB XII) 
    • Herausgabeanspruch bei Doppelleistungen nach § 105 SGB XII 

Nutzen

Ziel dieses WebSeminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt) einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen. 

Zielgruppe

Die Weiterbildung eignet sich ideal für neue Mitarbeitende im Sozialamt.

Arbeitsmittel und Methodik

 

Hinweise

1. Teil: 13.09.2027 von 09:00-11:30 Uhr

2. Teil: 13.09.2027 von 12:30-15:00 Uhr

3. Teil: 14.09.2027 von 09:00-11:30 Uhr

4. Teil: 14.09.2027 von 12:30-15:00 Uhr

5. Teil: 15.09.2027 von 09:00-15:00 UhrDas Seminar findet in fünf Modulen statt.

Alle fünf Module können auch als Paket gebucht werden.

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de