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Neu im Sozialamt - Teil 5: Aufhebung von Sozialhilfebescheiden / Herstellung der Nachrangigkeit gegenüber vorrangig verpflichteten Trägern

Termin/e

11.06.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WebSeminar
23.09.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
Hannover
14.12.2026, 09:00 - 15:00 Uhr
WebSeminar
15.02.2027, 09:00 - 15:00 Uhr
WebSeminar
03.06.2027, 09:00 - 15:00 Uhr
WebSeminar
15.09.2027, 09:00 - 15:00 Uhr
Oldenburg
08.11.2027, 09:00 - 15:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

300 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

Ziel dieses WebSeminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen.

Dozierende/r

Teil 1-4: Paul Tomczyk

Teil 5: Carsten Schwitzky

Inhalt

Teil 5: Aufhebung von Sozialhilfebescheiden / Herstellung der Nachrangigkeit gegenüber vorrangig verpflichteten Trägern 

a) Grundzüge der Systematik zur Aufhebung von Bescheiden:

Es wird die Systematik der Aufhebung von Sozialhilfebescheiden durch das SGB X unter Beachtung der speziellen Regelungen des SGB XII erläutert. Das Seminar zeigt die Abgrenzungen der verschiedenen Aufhebungsregelungen und deren Voraussetzungen auf: 

  • Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Bescheides - § 44 SGB X  
    • Einschränkung des § 44 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Aufhebung eines rechtswidrigen begünstigenden Bescheides - § 45 SGB X 
  • Aufhebung eines Bescheides mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - § 48 SGB X  
    • Einschränkung des § 48 SGB X durch § 116a SGB XII 
  • Erstattungsanspruch nach Rücknahme / Aufhebung - § 50 Abs. 1 SGB X  
    • Gesamtschuldnerische Haftung bei Drittverschulden gemäß §§ 103 Abs. 1 Satz 2 und 104 SGB XII 

b) Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger 

Die Leistungen der Sozialhilfe sind nachrangig gegenüber anderen Sozialleistungen wie z.B. Rente. Im Seminar wird erläutert, wie vorzugehen ist, wenn zwar Ansprüche auf vorrangige Leistungen bestehen, diese der leistungsberechtigten Person aber noch nicht zufließen. Beleuchtet wird auch der sozialhilferechtliche Herausgabeanspruch, wenn ein vorrangig verpflichteter Sozialleistungsträger seine Leistung bereits an die leistungsberechtigte Person ausgezahlt hat. 

  • Erstattungsanspruch des Sozialamtes gegen einen vorrangig verpflichteten Sozialleistungsträger nach § 104 SGB X  
  • Bedeutung der Erfüllungsfiktion nach § 107 SGB X für den Sozialhilfeträger 
    • Beachtung der hierzu einschlägigen sozialhilferechtlichen Normen zu Erstattungsansprüchen nach § 104 SGB X (§§ 113, 114 SGB XII) 
    • Herausgabeanspruch bei Doppelleistungen nach § 105 SGB XII 

Nutzen

Ziel dieses WebSeminars ist es, neuen Mitarbeitenden der Sozialämter im Bereich der existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Hilfe zum Lebensunterhalt) einen ersten strukturierten und insbesondere auch praxisnahen Überblick zu vermitteln und dadurch eine sichere Bescheiderteilung zu ermöglichen. 

Zielgruppe

Die Weiterbildung eignet sich ideal für neue Mitarbeitende im Sozialamt.

Arbeitsmittel und Methodik

WebSeminar

 

Hinweise

1. Teil: 01.11.2027 von 09:00-11:30 Uhr

2. Teil: 01.11.2027 von 12:30-15:00 Uhr

3. Teil: 03.11.2027 von 09:00-11:30 Uhr

4. Teil: 05.11.2027 von 09:00-11:30 Uhr

5. Teil: 08.11.2027 von 09:00-15:00 Uhr

Das Seminar findet in fünf Modulen statt.

Alle fünf Module können auch als Paket gebucht werden.

Die Veranstaltung wird als WebSeminar mit der Software BigBlueButton durchgeführt. Das Seminar ist urheberrechtlich geschützt. Die angemeldete Person verpflichtet sich, keine visuellen, akustischen oder sonstige Aufnahmen des WebSeminars vorzunehmen. Zuwiderhandlungen können urheberrechtlich, datenschutzrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden.

 

Die Teilnahme ist browserbasiert möglich und Sie benötigen dafür eine stabile, leistungsfähige Internetverbindung sowie einen Computer oder ein Notebook mit Lautsprecher (Tonausgabe) sowie Mikrofon und auch eine Kamera. Es sollte sichergestellt sein, dass Sie einen aktuellen Browser (empfohlen: Google Chrome) benutzen können und von Seiten Ihrer IT Firewalls den Zugang nicht blockieren.

 

Ca. eine Woche vor der Veranstaltung erhalten Sie weitergehende Informationen zur Teilnahme an dem WebSeminar.

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Werktage vor der Veranstaltung zu dem WebSeminar anmelden, solange die Höchstteilnahmezahl nicht erreicht ist. Sieben Tage vor der Veranstaltung wird darüber entschieden, ob das WebSeminar stattfinden wird. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de