Sachbearbeitung (m/w/d) für die Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Behörde

Hansestadt Lüneburg

Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg

 

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Die Aufgaben in der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach dem SGB VIII sind vielfältig und abwechslungsreich und umfassen im Wesentlichen: Sachbearbeitung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche gemäß § 35 a SGB VIII, • Prüfung der fachlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Hilfegewährung, • Prüfung der örtlichen sowie sachlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung, • Heranziehung zu Kosten bei stationären und teilstationären Maßnahmen, Beratung der fallführenden, pädagogischen Fachkraft hinsichtlich der Eingliederungshilfeleistungen nach § 35 a SGB VIII, Beratung über die zu gewährenden Hilfen unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit sowie allgemeine Verwaltungsaufgaben.