19003-26-01

- Korruptionsprävention, Compliance und Hinweisgeberschutz in der öffentlichen Verwaltung

Termin/e

01.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

290 EUR

 

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung

Rechtssicher handeln. Integrität stärken. Vertrauen bewahren. Hinweisgeber*innen schützen.

 

Integrität, Transparenz und Rechtstreue sind zentrale Werte der öffentlichen Verwaltung. Korruptions- und Compliancerisiken können diese Werte gefährden und das Vertrauen der Bürger*innen nachhaltig beeinträchtigen.

 

Zur Wahrung ihrer Rechts- und Regelkonformität sowie zur Vermeidung von negativen

Folgewirkungen, die aus Korruptionsdelikten und Compliance-Verstößen erwachsen können, kann die öffentliche Verwaltung durch eine effektive Korruptionsprävention und ein effektives Compliance-Management samt einer internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beitragen.

 

Im Gegensatz zur Privatwirtschaft begegnet einem der Begriff Compliance in der öffentlichen

Verwaltung (noch) sehr selten.

 

Allerdings ist auch für die öffentliche Verwaltung eine steigende Relevanz des

Themenbereiches Compliance festzustellen. Denn auch für die öffentliche Verwaltung ist die

vom Begriff Compliance umfasste Rechts- und Regelkonformität aufgrund zunehmender

Komplexität, Dynamik sowie einer kaum noch zu überblickenden Rechtsvielfalt in allen

kommunalen Handlungsfeldern keine Selbstverständlichkeit mehr.

 

Die hohe Bedeutung von Meldungen aus der Organisation heraus, um Korruptionsdelikten und Compliance-Verstößen effektiv nachgehen zu können, macht den Schutz von Hinweisgeber*innen zu einem zentralen Element der Fallbearbeitung.

Dozierende/r

Felix Zurheide

Marcel Schneider

Inhalt

  • Rechtliche Grundlagen der Korruptionsprävention und Compliance
  • Strukturen und Entstehung von Korruption
  • Verwaltungsethik und Soft-Law im Kontext von Korruptionsprävention und Compliance
  • Rolle der Führungskraft
  • Anforderungen aus der EU-Korruptionsrichtlinie
  • Compliance-Management-System nach DIN ISO 37301:2021
  • Hinweisgeberschutzgesetz: Aufbau einer internen Meldestelle, Vertraulichkeitsschutz und Datenschutz, Benachrichtigungspflichten, Bewertung und Einordnung von Hinweisen, Folgemaßnahmen, interne Untersuchungen, externe Meldestelle

Nutzen

Das Seminar vermittelt fundierte Kenntnisse und Handlungssicherheit zu den einschlägigen rechtlichen Grundlagen sowie zu typischen Korruptionsrisiken.

Ferner ermöglicht es Ihnen einen Einstieg in das Thema Compliance, einschließlich der Vermeidung von negativen Folgewirkungen für die öffentliche Verwaltung durch Korruptionsprävention und Compliance (z. B. strafrechtlichen Sanktionen, Haftung und/oder Reputationsschäden).

 

Das Seminar verfolgt einen interdisziplinären Ansatz der rechtliche, verwaltungsethische und (betriebs-) wirtschaftliche Elemente verbindet.

 

Durch das Seminar wird die laut § 15 Abs. 2 S. 1 Hinweisgeberschutzgesetz notwendige Fachkunde vermittelt. Die Inhalte des Seminars dienen als entsprechende Schulung für diesen Personenkreis.

Zielgruppe

Führungskräfte, Antikorruptionsbeauftragte, Meldestellenbeauftragte sowie alle Mitarbeitenden in der öffentlichen Verwaltung

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag unter Einbeziehung der Teilnehmenden, ausführliche Unterlagen mit Fokus auf Kommunalverwaltungen in Niedersachsen mit Praxisbezug

 

Hinweise

 

Anmeldung

 

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Melanie Teuchert
Telefon: 0511 1609-2820
E-Mail: melanie.teuchert(at)nsi-hsvn.de