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S.M.A.R.T. allein reicht nicht: Sozialrechtliche Grundlagen und Teilhabeziele in der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX

Termin/e

15.09.2026, 09:00 Uhr - 16.09.2026, 16:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

420 EUR

Mit der Anmeldung erwerben Sie eine Teilnahmelizenz. Die Teilnahme am WebSeminar ist der namentlich genannten und angemeldeten Person gestattet.

„Bis September 2026 räume ich täglich mein Zimmer auf.“ „Ich bin psychisch stabil.“

Lesen oder schreiben Sie häufig solche Ziele in Bedarfsermittlungsinstrumenten oder internen Berichten? Sie haben den Eindruck, dass diese Ziele mehr mit (vermeintlichen) äußeren Anforderungen als mit der Teilhabe der leistungsberechtigten Person zu tun haben? Dann lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt weiter gehen:

Die Bedarfsermittlung in der Eingliederungshilfe muss sich an der ICF orientieren und überprüfbare und erreichbare Teilhabeziele formulieren - das ist inzwischen geübter Konsens. In diesem Seminar steigen wir nun in die inhaltliche Auseinandersetzung ein:

Ausgehend von den Zielen der vier Leistungsgruppen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflege werden wir uns jenseits starrer S.M.A.R.T.-Regeln mit der eigentlichen Ausrichtung von Teilhabezielen beschäftigen: Worum geht es? Und wie kann ich das so formulieren, dass es jeder versteht?

Dozierende/r

Adrianne Richter, M.A. Personal und Organisation, B.A. Erziehungswissenschaft, Sozial- und Organisationspädagogik, Heilerziehungspflegerin