72031-26-04

Die konstituierende Sitzung der 2026 neu gewählten Vertretungen in Niedersachsen

Termin/e

26.05.2026, 10:00 - 17:00 Uhr
Hannover
19.08.2026, 10:00 - 17:00 Uhr
Hannover
20.08.2026, 10:00 - 17:00 Uhr
Hannover

Teilnahmeentgelt

320 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Zusatztermin!!!

Dozierende/r

Georg J. Gruber-Pickartz

Inhalt

  • Tagesordnung der konstituierenden Sitzung einwandfrei festsetzen.
  • Fehlerfrei zu dieser Sitzung einladen.
  • Ist eine vorsorgliche bedingte Einladung der Reservekandidaten erforderlich oder ratsam?
  • Verwaltungsvorlagen für die konstituierende Sitzung.
  • Wer eröffnet und leitet die konstituierende Sitzung?
  • Die Rolle des Altersvorsitzenden.
  • Bestellen des Protokollführers.
  • Verpflichtung der Abgeordneten.
  • Wahl des Rats- oder Kreistagsvorsitzenden.
  • Regelung der Vertretung des Rats- oder Kreistagsvorsitzenden.
  • Beschlussfassung über eine neue Geschäftsordnung.
  • Welche Regelungen sollten unbedingt in eine neue Geschäftsordnung aufgenommen werden, welche Inhalte sind verzichtbar?
  • Vereidigung des Bürgermeisters oder Landrats.
  • Wahl der ehrenamtlichen Stellvertreter des Bürgermeisters oder Landrats.
  • Besetzung des Hauptausschusses.
  • Bildung und Besetzung der weiteren Ausschüsse.
  • Insbesondere: Welche konkreten Auswirkungen hat die Rechtsprechung der Instanzgerichte und des Bundesverwaltungsgerichts zum bundesrechtlichen „Gebot der Spiegelbildlichkeit“ auf die festzulegende Zahl der Ausschussmitglieder (Ausschussgröße) und auf die Anwendung des Verfahrens nach Hare/Niemeyer?
  • Das Grundmandat kleinerer Fraktionen und Gruppen sowie einzelner Abgeordneter.
  • Bestellen der Ausschussvorsitzenden.
  • Wenn Sie die konstituierende Sitzung nicht „überfrachten“ wollen: Was ist bei „sukzessiver Ausschussinstallierung“, also bei Aufteilung der Ausschussinstallierung auf mehrere Sitzungen, zu beachten?
  • Besonderheiten einzelner Pflichtausschüsse (Jugendhilfeausschuss usw.).
  • Entsenden von Vertretern und Repräsentanten in Organe kommunaler Gesellschaften und regionaler Einrichtungen (Gesellschafterversammlungen, Aufsichtsräte, Zweckverbandsversammlungen usw.).
  • Weitere Inhalte nach Aktualität.

Nutzen

Grundlegend bedeutsam für die Arbeit Ihrer Vertretungsorgane innerhalb der kommenden Jahre ist die erfolgreiche Konstituierung zu Beginn der Wahlperiode ab September 2026. Eine besonders sorgfältige Vorbereitung dieser Sitzung ist daher unverzichtbar. Aber welche rechtlichen Besonderheiten nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz sind hierbei zu beachten? Welche für die konstituierende Sitzung bedeutsamen Neuerungen hat die Rechtsprechung der vergangenen Jahre mit sich gebracht? Welche typischen Fehlerquellen existieren und wie können diese sicher umgangen werden? Vielleicht stellen sich Ihnen noch weitere Fragen. Wenn Sie sich auf die diesjährige konstituierende Sitzung zuverlässig, umfassend und praxisnah vorbereiten möchten, sollten Sie dieses Seminar besuchen.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Vorbereitung und Begleitung der konstituierenden Sitzungen befasst sind

Arbeitsmittel und Methodik

Information und Diskussion

 

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden. Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach leider nicht mehr möglich.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de