Nutzen
Die kommunale Bilanz wird meist durch den hohen Bestand des Anlagevermögens bestimmt. Zum Anlagevermögen zählen insbesondere Grundstücke, Gebäude und Bauwerke des Infrastrukturvermögens, aber auch technischen Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung und Finanzanlagen halten die Gemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben bereit.
Die Anlagebuchhaltung erfasst und bewertet das Anlagevermögen und dazugehörige Sonderposten fortlaufend. Zum Jahresende müssen alle Bestände überprüft und Abschreibungen erfasst werden. Anschließend kann das Anlagenvermögen in die Schlussbilanz übernommen werden.