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Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung – Leistungsrechtliche Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz

Termin/e

20.05.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar
10.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

275 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz mit kleinen Änderungen vom Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, so dass die Neuregelungen zum 01.07.2026 auch in Kraft treten werden. Mit dem 13. SGB II-ÄndG wird das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst.

Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen werden die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sein. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.

Dozierende/r

Lutz Wittler, ehemals Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin und Jobcenter Bielefeld

Inhalt

  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Änderungen beim Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II
  • Anpassungen bei den leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen („Sanktionen“) nach §§ 31 ff. SGB II inkl. des neuen Umgangs mit Meldeversäumnissen nach § 7b SGB II
  • Änderungen bei der vorläufigen Entscheidung nach § 41a SGB II und der Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Auskunftspflicht von Vermietern nach § 60 SGB II
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen durch Arbeitgeber, Vermieter u. a. nach § 60 SGB II
  • Haftung des Arbeitgebers für überzahltes Grundsicherungsgeld nach § 62a SGB II

Nutzen

Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz mit kleinen Änderungen vom Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, so dass die Neuregelungen zum 01.07.2026 auch in Kraft treten werden. Mit dem 13. SGB II-ÄndG wird das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst.

Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen werden die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sein. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.

Die eintägige Veranstaltung soll mit vielen praktischen Beispielen den Praktikern/innen in den Jobcentern die Auswirkungen der leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf ihre tägliche Arbeit vertiefend und praxisbezogen erläutern.

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Leistungsbereichen und SGG-Stellen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und kommunalen Trägern mit Aufgabenbezug zu § 22 SGB II

Arbeitsmittel und Methodik

Vortrag, Fallbeispiele aus der Praxis

Aktueller Text des SGB II und Gesetzentwurf zum 13. SGB II-ÄndG

Hinweise

 

Anmeldung

Sie können sich bis zu zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin anmelden.

 

Zu diesem Zeitpunkt wird entschieden, ob die Veranstaltung stattfindet. Eine kostenfreie Abmeldung ist danach nicht mehr möglich. Selbstverständlich können sich kurzfristig Interessierte auch nach dem Anmeldeschluss verbindlich anmelden, sofern noch Plätze frei sind.

Kontakt

Frau Astrid Meinen
Telefon: 0511 1609-6025
E-Mail: astrid.meinen(at)nsi-hsvn.de