Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Mittlerweile liegen erste „Referentenentwürfe“ zum 13. SGB II-Änderungsgesetz vor. Mit diesem Gesetz soll zum 01.07.2026 das neue Grundsicherungsgeld eingeführt und das bisherige Bürgergeld abgelöst werden.
Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen derzeit noch nicht feststeht, ist bereits absehbar, dass die geplanten leistungsrechtlichen Anpassungen erhebliche Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz – auf Grundlage des zum Seminarzeitpunkt aktuellen Gesetzgebungsstandes – praxisorientiert vorgestellt und erläutert.
Sollten nach dem jeweiligen Seminartermin weitere Änderungen im Gesetzgebungsverfahren erfolgen, erhalten die Teilnehmenden ein kostenloses Update zu den neuen Regelungen.
Dozierende/r
Lutz Wittler, ehemals Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin und Jobcenter Bielefeld