Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz mit kleinen Änderungen vom Bundestag beschlossen. Eine Zustimmung des Bundesrats ist nicht erforderlich, so dass die Neuregelungen zum 01.07.2026 auch in Kraft treten werden. Mit dem 13. SGB II-ÄndG wird das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst.
Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen werden die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sein. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.
In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.
Dozierende/r
Lutz Wittler, ehemals Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin und Jobcenter Bielefeld