Inhalt
Ziel ist die rechtssichere Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 5 des Aufenthaltsgesetzes. Dieser Abschnitt ist immer wieder von Veränderungen des Gesetzgebers betroffen. Nach der Flüchtlingskrise erfüllen viele Ausländer nunmehr die Voraufenthaltszeiten für eine Niederlassungserlaubnis oder einer Bleiberechtsreglung nach §§ 25a/ 25b AufenthG, sodass die Fallbearbeitung in der Ausländerbehörde sich vermehrt auf diesen Personenkreis bezieht.
- Für eine allumfassende Betrachtung wird auch auf die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen (Klärung der Identität, Passpflicht, Sicherstellung des Lebensunterhalt) eingegangen
- Schwerpunkte: derzeitige niedersächsische Erlasslage unter Einbezug der aktuellen Rechtsprechung und Erlasse des Bundesministerium des Inneren und für Heimat
- Bleiberechtsmöglichkeiten nach dem Chancenaufenthaltsrecht (§§ 25a/ 25b AufenthG) und der Niederlassungserlaubnisse nach § 26 Abs. 3 und § 26 Abs. 4 AufenthG
- Asylverfahren: Vom Asylantrag bis zur Entscheidung (Formen der Ablehnung und Zuerkennung eines Schutzstatus)
- Umsetzung einer positive Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) – Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach §§ 25 Abs. 1 – 3. Duldung nach § 60a AufenthG
- Grundlagen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG (Vorübergehender Schutz von Geflüchteten aus der Ukraine)
- Grundlagen zur Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG
- Wohnsitzauflage nach §§ 12, 12a, 61 Abs. 1d AufenthG, § 60 AsylG (Verhältnis zueinander) und andere Nebenbestimmungen