Verwaltungswissenschaft
Die Bachelorstudiengänge "Allgemeine Verwaltung" und "Verwaltungsbertiebswirtschaft" sind noch bis September 2023 akkreditiert und genehmigt. Die HSVN hat deshalb auf der Grundlage eines umfangreichen Informations- und Meinungsbildungsprozesses wesentliche Grundlagen überarbeitet und an die neuen Anforderungen der Verwaltungspraxis angepasst. Die HSVN plant zum 1.8.2024 mit dem reakkreditierten Studiengang zu starten. Die Regelungen und Trimesterlaufzeiten für alle früheren Einstellungsjahrgänge werden auf Basis der bisherigen Festlegungen fortgeführt und laufen dann spätestens zum Sommer 2026 (Einstellungsjahrgang 2023) aus. Im Folgenden sind die wesentlichen Änderungen dargestellt. Alle hier dargelegten Informationen und bereitgestellten Dateien stehen unter dem Vorbehalt der Akkreditierung und Genehmigung.
(Stand: 12.10.2022)
Organisatorisches
Die bisherigen Studiengänge „Allgemeine Verwaltung“ und „Verwaltungsbetriebswirtschaft“ werden zukünftig unter dem einheitlichen Titel „Verwaltungswissenschaft“ firmieren. Dieser Studiengang wird mit vier verschiedenen Schwerpunkten angeboten:
- Kommunalverwaltung,
- Verwaltungsbetriebswirtschaft,
- Landesverwaltung,
- Evangelische Kirchenverwaltung.
Der akademische Abschluss „Bachelor of Arts (B.A.)“ ändert sich ebenso wenig wie der Erwerb der Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste bzw. Allgemeiner kirchlicher Verwaltungsdienst, sofern das Studium im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes absolviert wird.
Alle drei Trimester eines Studienjahres werden eine einheitliche Länge von 4 Monaten haben. Gleichzeitig wird es zukünftig nur noch bei drei Prüfungsleistungen im Grundstudium sowie im Rahmen des Wahlpflichtbereichs trimesterübergreifende Prüfungsleistungen geben.
- 1. Trimester (T1): 01.08. – 30.11.*
- 2. Trimester (T2): 01.12. – 31.03.
- 3. Trimester (T3): 01.04. – 31.07. (Praxisphase I)
- 4. Trimester (T4): 01.08. – 30.11.*
- 5. Trimester (T5): 01.12. – 31.03. (Praxisphase II)
- 6. Trimester (T6): 01.04. – 31.07. (vorlesungsfrei ab 01.07., Urlaub bzw. Praxis)
- 7. Trimester (T7): 01.08. – 30.11. (Praxisphase III)
- 8. Trimester (T8): 01.12. – 31.03.
- 9. Trimester (T9): 01.04. – 31.07. (vorlesungsfrei ab Abschluss Ende Juni)
* Der tatsächliche Veranstaltungsbeginn wird jährlich neu festgelegt.
Studienplan
Der Studienplan und das Modulhandbuch wurden umfänglich überarbeitet. Zum einen wurden die Bezeichnungen von Modulen bzw. Teilmodulen präzisiert, zum anderen wurde die zeitliche Abfolge einiger (Teil-)Module für eine bessere Studierbarkeit angepasst. Darüber hinaus wurden neue Themengebiete in das Curriculum aufgenommen, andere Inhalte wurden gestrafft:
Das Grundstudium erstreckt sich weiterhin über die beiden ersten Trimester und ist inhaltlich (mit einer kleinen Ausnahme im Schwerpunkt Landesverwaltung) für alle Studierenden identisch. Inhaltlich wird das Teilmodul Wirtschaftswissenschaftliche Methodenlehre (Mathematik) gestrichen. Die in verschiedenen Praxisanwendungen relevanten Inhalte werden in das Modul Verwaltungswissenschaft bzw. in Anwendungsfächer wie Investition und Finanzierung verlagert.
Inhaltlich neue Module und Teilmodule in allen Schwerpunkten:
- T2: Teilmodul „Demokratie und Politik“ (2 Leistungspunkte (LP))
- T4: Teilmodul „Vertragsgestaltung“ (1 LP)
- T8: Modul: „Verwaltungsdigitalisierung“ einschl. Datenschutz (T8 – 4 LP)
- T8: Teilmodul: „Projektmanagement“ (1 LP)
Inhaltlich neue Module und Teilmodule im Studienschwerpunkt Kommunalverwaltung:
- T4: Aufenthalts- und Asylrecht (2 LP)
- T8: Umweltrecht (2 LP)
- T9: Recht der öffentlichen Sachen (1,5 LP)
- T9: Verwaltungs- und Beteiligungsmanagement (2 LP)
Inhaltlich neue Module und Teilmodule im Studienschwerpunkt Verwaltungsbetriebswirtschaft:
- T6: Handels- und Umsatzsteuerrecht (1 LP)
- T9: Nachhaltigkeitsmanagement (1 LP)
Neues Wahlangebot: Public Administration Clinic
Studierende erhalten zunächst einen vertieften Einblick in das Projektmanagement. Anschließend werden sie in Gruppen und unter fachkundiger Anleitung Projekte aus der Verwaltungspraxis bearbeiten. Im Anschluss stellen sie die Lösungen den betroffenen Verwaltungen vor und veröffentlichen diese in inhaltlich und formal angepasster Form digital.
Neues Wahlangebot: Profilbildung
Anders als bisher können die Studierenden bei dieser Option nicht mehr aus einem Kanon von Wahlpflichtfächern eine beliebige Auswahl treffen. Vielmehr werden sie zukünftig aus verschiedenen Profilen auswählen können. Ein Profil besteht dabei regelmäßig aus zwei thematisch abgestimmten Wahlpflichtfächern (à 1,5 LP) und einem inhaltlich dazu passenden Projekt (2 LP). Zur Wahl werden u. a. stehen:
- Partizipationsasymmetrien früher und heute
- Erweitertes und zertifiziertes Projektmanagement in Theorie und Praxis
- Informationssicherheitsmanagement in der Kommune (mit Zertifizierungsmöglichkeit)
- Ausbildung der Ausbilder (AdA) – Erwerb der Ausbildereignung
- Personal und Organisation aus psychologisch-soziologischer Sicht
- Agiles Marketing im Arbeitsmarkt der öffentlichen Verwaltung
- Finanz- und handlungsstarke Kommunen
- Profilbildung Sozialrecht
- Der Umgang mit Erkrankungen im Arbeitsverhältnis
- Zivilprozessrecht und Mediation
- Kommunales Nachhaltigkeitsmanagement