52145-26-02

Vom Bürgergeld zur neuen Grundsicherung – Leistungsrechtliche Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz

Termin/e

13.04.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Oldenburg
20.05.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
Hannover
10.06.2026, 09:00 - 16:00 Uhr
WebSeminar

Teilnahmeentgelt

275 EUR

Das Teilnahmeentgelt beinhaltet die Veranstaltungsunterlagen und die Verpflegung sowie die darauf entfallende Umsatzsteuer.

Im Koalitionsvertrag der CDU/SPD-Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Nunmehr liegt der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum 13. SGB II-Änderungsgesetz vor, mit dem ein neues Grundsicherungsgeld ab 01.07.2026 eingeführt und das bisherige Bürgergeld abgelöst werden soll.

Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderungen derzeit noch nicht feststeht, ist jedoch bereits zu diesem frühen Zeitpunkt absehbar, dass einerseits die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen große Auswirkungen auf die tägliche Arbeit in den Jobcentern haben werden und andererseits mangels umfassender Übergangsregelungen die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen ab 01.07.26 zu berücksichtigen sind. Das macht Vorarbeiten in den Jobcentern und bei den kommunalen Trägern im Vorfeld zwingend erforderlich, so dass eine frühzeitige Information zu den geplanten Gesetzesänderungen zwingend geboten erscheint.

In diesem Seminar werden die leistungsrechtlichen Änderungen durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz mit dem zum Seminarzeitpunkt bekannten Stand der Gesetzgebung und die erforderlichen Vorarbeiten thematisiert.

Dozierende/r

Lutz Wittler, ehemals Bundesministerium für Arbeit und Soziales Berlin und Jobcenter Bielefeld